Auf Facebook gegen Flüchtlinge gehetzt: Wienerin verurteilt

Quelle: APA
Eine 40-jährige Wienerin hat sich wegen eines Kommentars im Straflandesgericht verantworten müssen, den sie auf dem Profil der Facebook-Gruppe "National Partei Österreich" hinterlassen hat.

Ein Foto von Flüchtlingen an der griechisch-mazedonischen Grenze veranlasste die Frau zu ihrem Kommentar "Abknallen, ganz einfach". Vorgefallen ist das ganze in der Facebook-Gruppe "National Partei Österreich" (NPÖ). Dafür wurde sie nun wegen Verhetzung verurteilt. Richter Stefan Romstorfer verhängte über die alleinerziehende Mutter, die ihren achtjährigen Sohn als Zuhörer mit in die Verhandlung brachte, vier Monate Haft, die ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Vom weiteren Vorwurf, mit ihrem Posting zum Mord an aufgerufen zu haben, wurde die Frau freigesprochen. Der Richter ging nicht davon aus, dass die Angeklagte tatsächlich die Tötung von Flüchtlingen bewirken wollte. Diese habe "ein Ventil gesucht" und in ihrem Ärger "ein Posting jenseits von Gut und Böse" verfasst.

Bilder aus Mazedonien

Die 40-Jährige hatte zuvor erklärt, sie habe im vergangenen Herbst Videos von der mazedonischen Grenze gesehen, wo Flüchtlinge gegen Grenzbeamte losgingen: "Das waren lauter Männer, die sich extrem aufgeführt haben. Sie haben äußerste Gewalt angewendet." Das habe sie aufgerüttelt, zumal nur 300 Meter von ihrer Wohnung entfernt ein Flüchtlingsheim aufgesperrt habe: "Die haben sich dort aufgeführt. Die haben Kinder vom Spielplatz vertrieben. Die haben die Leute angebettelt und sind aggressiv geworden, wenn man ihnen nichts gegeben hat." Aufgrund der Bilder aus Mazedonien hätte sie "überreagiert", meinte die Angeklagte: "Ich wollte damit ausdrücken, dass man etwas dagegen machen soll."

Immer mehr Verurteilungen

Die Verurteilungen wegen Verhetzung sind in jüngster Vergangenheit massiv angestiegen. Gab es 2013 bundesweit acht Schuldsprüche, waren es 2014 30. Im Vorjahr wurden nach 282 Anzeigen bereits 44 Verurteilungen registriert, geht aus dem Tätigkeitsbericht der Strafjustiz für 2015 hervor. Vor allem "Hass-Postings" im Internet und in den Sozialen Medien dürften dafür ausschlaggebend sein. Schon der vor zweieinhalb Monaten veröffentlichte Verfassungsschutzbericht 2015 des Innenministeriums hat deutlich gemacht, dass es grundsätzlich zu einer Steigerung von Tathandlungen mit rechtsextremistischem, fremdenfeindlichem bzw. rassistischem oder antisemitischem Hintergrund gekommen ist. Das bestätigen nun auch die von der Justiz publizierten Verurteilungszahlen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Nach 49 bzw. 62 Schuldsprüchen in den Jahren 2013 und 2014 wurden im Vorjahr 71 Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz verzeichnet.

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