Asylheim verwüstet: 18 Monate Haft

In diesem Stiegenhaus fand die Feuerlöscher-Attacke statt.
27-Jähriger war zum Tatzeitpunkt im September erheblich betrunken.

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 27-jähriger Mann wegen mehrerer Delikte zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Unter anderem war der arbeitslose Bregenzer Anfang September in der Landeshauptstadt in eine Flüchtlingsunterkunft eingedrungen und versprühte im Stiegenhaus den Inhalt eines Feuerlöschers. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der junge Mann, der derzeit einen AMS-Kurs besucht, war zum Tatzeitpunkt im September erheblich betrunken. Dass er in diesem Zustand mit einem Feuerlöscher in einem Bregenzer Flüchtlingswohnheim für Aufregung und Verängstigung sorgte, findet er "nicht so schlimm". Bei der Verhandlung in Feldkirch machte er den Alkohol dafür verantwortlich. Auch fremdenfeindliche Äußerungen fielen.

Mit Waffe auf Straße gefeuert

Einige Stunden nach der Sachbeschädigung in der Aslywerberunterkunft feuerte der Mann mit einer selbst gebastelten Waffe aus dem Küchenfenster der Notschlafstelle in Bregenz auf die Straße. Zwei Männer hatten sich dort seiner Meinung nach zu laut verhalten. Beim Schuss gab es lediglich einen lauten Knall, der Schütze hatte eine scharfe Patrone umfunktioniert.

Schwere Körperverletzung

Als ihn die Polizei anschließend festnehmen wollte, wehrte er sich und packte einen Beamten derart heftig am Arm, dass dieser einen blauen Fleck davon trug. Rechtlich wird dies neben versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt als schwere Körperverletzung geahndet. Da gegen den 14-fach Vorbestraften bereits ein Waffenverbot besteht, machte sich der 27-Jährige auch wegen des Besitzes der Waffe und von Munition strafbar. Zudem wurde dem Mann noch der Diebstahl mehrerer Prepaid-Sim-Karten angelastet.

Schuldig gesprochen wurde der Mann schlussendlich wegen schwerer Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung gegen die Beamten, wegen schwerer Körperverletzung, Diebstahls, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der verletzte Polizist erhält 150 Euro Schmerzensgeld.

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