Arzt teilt sich Grab mit möglichen Opfern

Ein Innsbrucker Arzt wurde nach seinem Suizid im selben Grab wie zwei seiner Patienten bestattet, die er 1995 beerbt hat.
Verdächtiger nahm sich nach Verhör Leben.

Die Erde auf dem Grab ist noch frisch, die Trauer-Bouquets sind noch nicht weggeräumt. Auf einem Innsbrucker Friedhof liegt jener Mediziner begraben, der sich, wie berichtet, Mitte Oktober, kurz nachdem er von der Kriminalpolizei einvernommen worden war, das Leben nahm. Seine letzte Ruhestätte teilt sich der Arzt mit zwei seiner Patienten, die 1995 innerhalb kurzer Zeit beide starben. Das ist mehr als pikant. Derzeit wird nämlich untersucht, ob der Mediziner die wohlhabende Frau und ihren damals 60-jährigen Sohn möglicherweise mit Medikamenten vergiftet hat.

Wie KURIER-Recherchen ergaben, wurden die Leichen der beiden Tiroler Ende September exhumiert und am selben Tag wieder beigesetzt. Wenig später schied der Arzt freiwillig aus dem Leben und wurde im selben Grab bestattet. Er hatte seine Patienten 1995 beerbt. Zum Nachlass soll unter anderem ein Zinshaus in Wien gehören.

Auch bei einer zweiten Hinterlassenschaft, die der Mediziner angetreten hat, gibt es Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Wie die Tiroler Tageszeitung zuletzt berichtete, meldete der Arzt 2004 Ansprüche auf das Erbe einer vermögenden Tirolerin an. Sie war weder Patientin noch Verwandte des Mannes. Die Behörden hegten bereits 2006 den Verdacht, das Testament könnte gefälscht sein. "Es gab aber keine hinreichenden Beweise", erklärt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Hinweise in zwei Fällen

2008 ging die Verlassenschaft im Wert von rund einer Million Euro gegen den Widerstand der anderen Hinterbliebenen an den Innsbrucker. Die Staatsanwaltschaft untersucht die Causa nun erneut, nachdem neue Hinweise aufgetaucht sind. Sie kommen von der selben Quelle, die auch die Ermittlungen um die beiden Todesfälle 1995 angestoßen hat.

Die berufliche Laufbahn des Verdächtigen scheint zwischen den beiden Erbschaften einen Knick bekommen zu haben. Wie die Tiroler Ärztekammer bestätigt, hat der praktische Arzt um die Jahrtausendwende alle Kassenverträge verloren. Dazu muss er entweder die Vereinbarungen mit der Krankenkasse gebrochen haben, oder von einem Strafgericht verurteilt worden sein. 2005 ließ sich der damals 54-Jährige aus der Ärzteliste streichen und durfte somit nicht mehr praktizieren.

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