Anzeigenflut gegen Vereinsfeste

An beinahe jedem Wochenende werden im ländlichen Raum von Vereinen Clubbings oder Jugendfeste veranstaltet.
Gastronomen pochen auf Einhaltung der Gesetze, Veranstalter sehen Vereinskultur in Gefahr.

Die große Erleichterung für die Organisatoren des Kirschenfests in Donnerskirchen, Burgenland, kam zu Beginn der Woche: Das Traditionsfest kann dieses Wochenende trotz einer Anzeige stattfinden. Bisher wurde das Event von der Jungen ÖVP (JVP) organisiert. Weil sich allerdings die Anzeigen gegen solche Veranstaltungen in den vergangenen Monaten gehäuft haben, wurde der "gemeinnützige" Verein "Freunde des Kirschencocktails" gegründet.

Aus Sicht des Bündnisses der Gastronomen Österreichs (BDGA) zu unrecht: Mehr als 200 Anzeigen gegen diverse Events wurden heuer bereits bei Bezirksbehörden eingebracht. Nachdem man sich bisher vor allem auf Niederösterreich konzentriert hatte, wurden die Anzeigen der Wirte gegen Feste nun auch auf das Burgenland, die Steiermark, Kärnten und Oberösterreich ausgedehnt.

Laut Gesetzt dürfen Vereine, sofern sie gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sind, an drei Tagen pro Jahr ohne große Auflagen Feste abhalten. Auf dem Land bestimmen Tausenden Zelt-, Vereins- und Dorffeste das Partyleben der Jugend.

Die Kritik der Gastronomen: Der Großteil der veranstaltenden Vereine sei gar nicht gemeinnützig. Darunter fallen nämlich nur jene Vereine, die einem öffentlichen Interesse dienen, wie etwa Blaulichtorganisationen. Allein das Wort "gemeinnützig" in den Vereinsstatuten, reicht laut BDGA nicht aus.

Eine klare gesetzliches Regelung gibt es dazu nicht. Vielmehr kommt es darauf an, was mit den Einnahmen aus den Festen tatsächlich passiert. "Sauftouren oder Vereinsausflüge fallen sicher nicht darunter", fasst Manfred Mader, Obmann des BDGA, zusammen.

Unterstützung bekommt das BDGA vom Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer: "Für Events müssen die gleichen Regeln gelten wie für Gastronomen", fordert Obmann Mario Pulker. Nur damit kann man einen fairen Wettbewerb gewähren.

Kritik wegen der Anzeigenflut hagelt es hingegen von den Vereinsmitgliedern und Organisatoren. "Wir sind alle an Freiwilligkeit interessiert", sagt Sascha Krikler, JVP-Obmann aus Jois. gegen deren jährliches Maifest wurde heuer, vier Tage vor Beginn, ebenfalls Anzeige erstattet. Schließlich sei man eine kleine Organisation, die zur Gemeinschaftsbildung beitragen will und nicht auf Gewinn orientiert ist.

Für Krikler stellt sich deshalb eine grundsätzliche Frage: "Österreich rühmt sich immer mit seiner Freiwilligkeit und dem Ehrenamt." Mit den derzeitigen Gesetzen sieht er die Vereinsfeste in Gefahr. Mader hält entgegen: "Wir wollen die Vereinsszene ja nicht umbringen, sondern die schwarzen Schafe herausfischen."

Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern möchte Krikler das Vorgehen des BDGA trotzdem nicht kampflos hinnehmen: "Wir wollen ein Zeichen setzen, damit die Herrschaften nicht mit allen Anzeigen durchkommen." Das Ziel: Ein breites Netzwerk von Vereinsfesten aufzubauen und künftig als deren Lobby zu fungieren.

Zudem fordert er eine klare Definition des Wortes "gemeinnützig". Ein Vorschlag, dem die Wirtschaftskammer durchaus etwas abgewinnen kann.

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