Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will

Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will
Andreas R. ist der erste Häftling in Österreich, dem das Recht auf eine Geschlechtsumwandlung zugesprochen wurde. Das ist seine Geschichte.

Er war das Schwein. Sein Vater ein Wurm, der alles verzaubern konnte. Seine Mutter eine Giraffe und sein Bruder eine Maus, zwischen den Beinen der Mutter. So zeichnete er seine Familie, als ihm seine Therapeutin die Aufgabe stellte, sie als Tiere zu darzustellen. Und Andreas R., der eigentlich anders heißt, stand als Schwein ganz rechts außen im Abseits, „das Schwein, das sich im Dreck wälzt“, sagte er ihr. Da war er acht Jahre alt, seit sechs Jahren in verschiedensten Heimen; ein schwieriges Kind mit Wutausbrüchen, mit denen niemand umgehen konnte.

„Generell lässt sich sagen, dass es ihm schlecht geht, er träumt schlecht, er braucht ein Zuhause“, steht in einem Gutachten aus dieser Zeit. In seiner gesamten Kindheit bekam er kein Zuhause, „ich war überall und nirgendwo“, sagt er heute, 22 Jahre alt. „Statt dass man sich das Problem angeschaut hat, hat man mich einfach immer verschifft.“ Bis er irgendwann ankam. Dummerweise im Gefängnis. Es gibt Menschen, die durch das Leben zu schweben scheinen, denen alles fast wie von selbst zufliegt. Es gibt solche, denen das Schicksal ein paar Steine in den Weg legt. Und dann gibt es Andreas R., dessen Lebensweg von massiven Felsbrocken gesäumt ist. Viele dieser Felsbrocken hat der Staat platziert.

Rund zehn Transsexuelle sind in Haft

Einen davon hat er kürzlich erst aus dem Weg räumen können, und damit ist er sogar in den Nachrichten gelandet. Am 24. April 2016 urteilte das Landesgericht Wien, dass „der Justizanstalt Mittersteig aufgetragen wird, eine Behandlung der Transsexualität des Beschwerdeführers 'lege artis' vorzunehmen zu lassen“. Andreas R. ist eine Frau im Körper eines Mannes, und wollte, dass die Justizanstalt deshalb entsprechende Schritte setzt. Sein Anwalt Helmut Graupner nannte den Beschluss „bahnbrechend.“ Damit wurde Strafgefangenen in Österreich das Recht zugestanden, eine Geschlechtsumwandlung vornehmen zu lassen. Denn Andreas R. ist kein Einzelfall, Graupner vertritt „eine Handvoll“ transsexueller Häftlinge. „Ich bin deshalb auch sehr froh über die Reformgruppe im Ministerium“, sagt er. Von rund zehn Transsexuellen in Haft weiß das Justizministerium. „Es werden aber sicher auch nicht alle sagen“, sagt Graupner.

Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will
APARSC08 - 19032009 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA 471 CI - Eine Ansicht der Fasade der Justizanstalt Mittersteig in Wien, aufgenommen am Donnerstag, 19. Maerz 2009. Der im Inzest-Fall Amstetten verurteilte Josef F. koennte moeglicherweise nach dem Vorliegen des schriftlichen Urteils in die Justiz-Sonderanstalt gebracht werden. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER

In seiner ursprünglichen Beschwerde gegen die Justizanstalt Mittersteig vom Juni 2015 brachte Graupner vor, dass Transsexualität eine Krankheit ist, „deren notwendige Behandlung im geschlechtsanpassenden Transformationsprozess besteht. (…) Transsexualität unbehandelt zu lassen, kann (…) schwere und nachhaltige Schädigungen verursachen.“ Nach der Beschwerde geschah: nicht viel. Es ist für die Justiz eine schwierige Situation: Wohin mit jemandem, der als Mann geboren ist und sich als Frau fühlt? „Und wenn du dann irgendwann Hormone nimmst und dir wächst ein Busen, dann darfst du weder in einen Männerhäf‘n noch in einen Frauenhäf‘n. Dann bist du nicht haftbar“, sagt Andreas R. Der Antrag Graupners wurde am Mittersteig zwar nicht abgewiesen und im Justizministerium eine Arbeitsgruppe zum Thema „Transsexualität in Haft“ eingerichtet, aber deren Ergebnisse sollen im Spätsommer vorliegen. Eine Behandlung bekam Andreas R. auch weiterhin nicht. Bis das Gericht die Anstalt nun dazu zwang.

Es ist bislang nur eine therapeutische Behandlung, hormonelle und chirurgische Schritte will er erst nach seiner Entlassung setzen. „Eigentlich schon immer“, habe er sich in seinem Körper unwohl gefühlt, „das steht schon in den frühesten Jugendamtsakten drin“, sagt er. Aber viele Jahre wollte er es selbst nicht wahrhaben, „ich dachte mir, 'Das geht nicht', 'Das passt nicht', 'das tut man nicht'“. Andreas R. ist ein hagerer junger Mann mit Hut auf dem Kopf und einer Polizeisirene als Handyklingelton; ein bisschen aufgedreht, aber einer jener Menschen, die einem auf Anhieb irgendwie sympathisch sind. Es sind ein paar der wenigen Stunden im Monat, in denen er sich in Freiheit bewegen darf. Er sitzt vor seinem Café Latte, raucht eine Zigarette und erzählt seine Lebensgeschichte. Sie passt so gar nicht zu seinem hellen Lachen und dem frohen Gemüt.

Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will
ABD0012_20150626 - GERASDORF AM STEINFELD - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Häftlinge aufgenommen am Mittwoch, 3. Juni 2015, in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld. Die Justizanstalt Gerasdorf ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen und dem Jugendvollzug unterstellten erwachsenen Strafgefangenen sowie für die Unterbringung von geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern (§ 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch) bei der angeführten Personengruppe zuständig. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Sein Vater war in Haft, seine Mutter heroinabhängig. Sie schlug ihre Kinder, mit zwei Jahren wurde er ihrer Obhut entzogen. Nicht dass es danach besser wurde. „Im ersten Heim bin ich geschlagen und mit heißem Wasser überschüttet worden“, erzählt er. Er fällt „durch Distanzlosigkeit und ausgeprägte Aggressionsausprüche (sic!) auf, weiters kaum Beschulbarkeit“, urteilte ein Gutachter damals. Es ist schwer, nachzukonstruieren, wie viele Rädchen wann im System versagt haben, wer oder was ihm helfen hätte können. Aber irgendwas ist ganz gründlich schief gegangen. Bis heute hat Andreas R. keinen Hauptschlussabschluss.

Als Teenager lebte er auf der Straße, es war „eine erdrückende Zeit, mit viel Alkohol, um den Tag erträglicher zu machen.“ Irgendwann in dieser Zeit „habe ich die Tat gesetzt“, erzählt er im Justizfachjargon, den er sich in all den Jahren angeeignet hat. Es war nichts allzu Schlimmes, verglichen mit seiner Vorgeschichte, ein Einbruchsdiebstahl und eine Körperverletzung. Kurz nach den Vorfällen versuchte er sich umzubringen, landete erneut in der Psychiatrie, in der er verhaftet und in die Justizanstalt Salzburg überstellt wurde. Das Urteil: 3 Monate unbedingt, plus Maßnahme.

Aus den Augen, aus dem Sinn

Was für ihn aussah wie ein Zwischenspiel, war der Beginn eines neuen, langen Kapitels in seinem Leben. Es sollte noch dunkler werden als das zuvor. Was das heißt, „Maßnahme“, das wusste er damals nicht. Es hat ihm auch niemand erklärt. „Ich hab geglaubt, ich bin nach drei Monaten wieder draußen.“ Das ist jetzt sechs Jahre her und draußen ist Andreas R. noch immer nicht. In der Zeit habe er gelernt, „dass das Rechtssystem in Österreich zum Scheißen ist“, sagt er. „Man sollte sich ein Urteil über einen Menschen bilden, bevor man ihn verurteilt. Und schauen, wie man ihm anders helfen kann. Am Anfang hätte ich die Hilfe wahrscheinlich nicht angenommen, aber irgendwann hätte ich es. Man muss sich halt damit beschäftigen, und ihn nicht einfach wegsperren. Was weg ist, ist weg. Aus den Augen, aus dem Sinn.“

Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will
ABD0023_20150626 - GERASDORF AM STEINFELD - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Ein Justizwachebeamter beim Aufsperren einer Zelle aufgenommen am Mittwoch, 3. Juni 2015, in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld. Die Justizanstalt Gerasdorf ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen und dem Jugendvollzug unterstellten erwachsenen Strafgefangenen sowie für die Unterbringung von geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern (§ 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch) bei der angeführten Personengruppe zuständig. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Im so genannten Maßnahmenvollzug landet jemand, der entweder unzurechnungsfähig ist oder – so formuliert es das Gesetz – wenn „nach seinem Zustand und nach der Art der Tat zu befürchten ist, daß er sonst unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde“. Haftende: unbekannt. Was weg ist, ist weg. 773 Personen sitzen derzeit im Maßnahmenvollzug, eine Reform wird seit Jahren gefordert. „Wenn du beim Urteil hörst, drei Monate, und dann dauert es aber viel länger, dann staut sich wieder eine Wut auf, und du fängst an, alles zu verweigern“, erzählt er. Gewalttätig, sagt er, wurde er seit der Tat trotzdem nie mehr. Von Salzburg wurde er in die Jugendhaftanstalt im niederösterreichischen Gerasdorf überstellt und irgendwann hörte er dort auf, an draußen zu denken und wie es dort wohl wäre. „Ich hab versucht, das auszublenden und von Tag zu Tag zu leben. Als ich in Gerasdorf zum ersten Mal einen Ausgang hatte, habe ich nach einer halben Stunde gesagt, ich will wieder hinein.“

Er begann eine Ausbildung zum Restaurantfachmann, obwohl er keinen Schulabschluss hat und sie deshalb nicht abschließen hätte können. In Gerasdorf war es auch, dass er zum ersten Mal offen aussprach, was lange in ihm reifte: Dass er nicht nur im falschen Leben, sondern auch im falschen Körper ist. „Ich dachte mir, ‚Schluss, Karten auf den Tisch‘.“ Einer seiner Beamten in Gerasdorf wurde zur Beamtin, „ich dachte mir, wenn das jemand in so einer Institution als Beamter macht, dann kann ich das auch.“ Abseits der nunmehrigen Beamtin habe das aber damals kaum jemanden interessiert. „Das wurde so mit 'Jaja, mach nur' abgetan, weißt eh, geistig abnorm und so. Ich denke, das hat sie einfach nicht interessiert, es passt auch nicht in den Haftalltag.“

Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will
ABD0025_20150626 - GERASDORF AM STEINFELD - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Eine Außenansicht der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld aufgenommen am Mittwoch, 3. Juni 2015. Die Justizanstalt Gerasdorf ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen und dem Jugendvollzug unterstellten erwachsenen Strafgefangenen sowie für die Unterbringung von geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern (§ 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch) bei der angeführten Personengruppe zuständig. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Es interessierte auch niemanden, als sein Zellengenosse ihm Essen wie Tabak wegnahm und gegenüber Mithäftlingen ankündigte, ihn die ganze Nacht „durchzunehmen“. In der Nacht auf den 23. September 2015 machte er seine Ankündigung wahr, vergewaltigte ihn, indem er den zunächst Schlafenden mit seinem Körpergewicht niederdrückte. Nachdem er von ihm abgelassen hatte, nahm Andreas R. ein Buttermesser, verständigte über die Gegensprechanlage einen Justizwachebeamten und wartete auf der Toilette auf ihn. Der verlegte ihn in eine andere Zelle, verständigte aber weder die Polizei noch einen Arzt.

Erst die Anstaltspsychologin, der Andreas R. am nächsten Tag sichtlich aufgewühlt von dem Vorfall erzählte, verständigte die Polizei und beantragte eine Untersuchung im Landesklinikum Neunkirchen. Vor Gericht sagte der Justizwachebeamte aus, er habe die Angaben von Andreas R. „relativ unglaubwürdig“ empfunden und für eine „erfundene Geschichte“ gehalten. Das Landesgericht Wiener Neustadt sah das anders und verurteilte R.‘s Zellengenossen zu zwei weiteren Jahren Haft wegen Vergewaltigung. Sprechen möchte Andreas R. über den Vorfall nicht.

Ein Stehaufmännchen

Er blieb weiter in Gerasdorf, bis er im Vorjahr an den Mittersteig – eine Justizanstalt für Maßnahmeninsassen - versetzt wurde. „Weil ein anderer Insasse in Gerasdorf gesagt hat, er bringt sich und mich um. Daraufhin sind sie mit uns beiden abgefahren, er nach Karlau, ich am Mittersteig; eingeschnürt wie ein Packl, mit Handschellen, Fussfesseln und Lederriemen. Auf das hin, dass ich nix gemacht hab.“ Dort lernte er Markus Drechsler kennen, damals noch dort inhaftiert und nunmehr Gründer des Vereins „Selbst- und Interessensvertretung in Maßnahmenvollzug“, der sich für Maßnahmenhäftlinge einsetzt. „Es waren alle ein bissl depressiv, bis der Andreas gekommen ist“, sagt Drechsler: „Er hat eine viel schlimmere Geschichte als die meisten dort, aber er hat Leben in die Bude gebracht.“

Andreas R., erzählt er, war der Abteilungskasperl. „Ich habe die Fähigkeit, Menschen aufzuwühlen – in einem positiven Sinn“, sagt Andreas R. Alles, das in seinen 22 Jahren auf ihn hereingeprasselt ist, scheint er irgendwie weggesteckt zu haben. „Ich bin ein Stehaufmännchen“, sagt er. „Fällst nieder, stehst auf. Fällst nieder, stehst auf. Ich denke mir, es gibt Leute, denen geht es noch viel schlechter, das hilft mir und das macht es für mich viel erträglicher.“

Mittlerweile ist Andreas R. nicht mehr am Mittersteig, sondern in der Wobes untergebracht, eine Wohneinrichtung für Menschen im Maßnahmenvollzug; sie hat zum Ziel, die Insassen wieder zurück in die Selbständigkeit zu führen. Im Herbst rechnet er mit seiner Entlassung, aber: „Ich stehe vor dem Ungewissen.“ Das ist vielleicht das Schlimmste am Maßnahmenvollzug: Die Ungewissheit, wann er zu Ende sein wird. Und das Gefühl, einem System ausgeliefert zu sein, in dem – zumindest subjektiv - Willkür herrscht.

Andreas R.: Der Häftling, der zur Frau werden will
APARSC07 - 19032009 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA 471 CI - Der Eingang zur Justizanstalt Mittersteig in Wien aufgenommen am Donnerstag, 19. Maerz 2009. Der im Inzest-Fall Amstetten verurteilte Josef F. koennte moeglicherweise nach dem Vorliegen des schriftlichen Urteils in die Justiz-Sonderanstalt gebracht werden. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER

Wer letztendlich für die Entlassung zuständig ist, wer sie noch verhindern kann, welche Schritte jetzt noch gesetzt werden müssen, ob es noch ein Gutachten braucht oder nicht: Das alles weiß Andreas R. nicht. „Ich habe jetzt ein soziales Netz, das war der Grund, warum ich bislang nicht entlassen wurde. Ich mache alle meine Termine alleine, finde mich zurecht und bin pünktlich“, erzählt er. Und: „Ich komme gut an bei den Menschen. Ich war neulich mit einer Freundin ein Kleid kaufen, die Verkäuferin wollte mich gleich dabehalten, weil sie so begeistert war von mir.“ Am Anfang sei das seltsam gewesen, ganz ohne Überwachung draußen zu sein, „ohne dass dir ein Beamter mit der Puff‘n hinterherrennt. Zuerst bist du da gleich mal überfordert“.

Es wird das erste Mal sein, dass er versucht, ein ganz normales Leben zu führen. Nicht im Heim, nicht auf der Straße, nicht im Gefängnis. „Ich glaube schon, dass man eine Nachbetreuung haben sollte, aber nicht engmaschig. Das hatte mein Bruder, der ist aus der Maßnahme entlassen worden, hatte gleich eine eigene Wohnung und so, und der ist gleich wieder eingefahren“, sagt Andreas R. Zu seiner Familie hat er keinen Kontakt mehr, nur seine Mutter will er einmal besuchen, aber nicht, um den Kontakt zu reaktivieren. „Nur aus einem Grund: Weil ich meine Kinderfotos gerne hätte. Ich werde zwei Leute mitnehmen, wenn ich sie besuche, eine für mein Seelenwohl, eine für mein körperliches Wohl. Falls sie einen Auszucker kriegt, da hast du schnell ein Messer drin stecken. Die Frau ist wirklich heftig“, sagt er. Nachsatz: „Das wird ziemlich emotional.“

"Als Frau wird es leichter"

Die Freiheit fürchtet er nicht, vielmehr hat er Angst, seine eigenen Ansprüche an sich selbst nicht erfüllen zu können. „Man denkt immer, man will mehr. Aber ich weiß nicht, ob das gut ist. Ich habe keine Angst vor der Freiheit, ich habe Angst, dass ich es nicht so schaffe, wie ich will.“ Er will zuerst seinen Hauptschulabschluss fertig machen, danach auf die Modeschule. Und natürlich endlich so leben, wie er sich fühlt. „Ich denke, als Frau wird es leichter. Weil man sich auch wohler fühlt im Körper.“

Wie will er heißen, in ihrem neuen Leben? „Sag ich nicht.“ Nur so viel: Es war nicht einfach, sich selbst einen neuen Namen zu geben. Sein Leben ist auf hunderten Aktenseiten dokumentiert, ihr Leben ist ein leeres Buch. Sein Leben war fremdbestimmt, ihr Leben soll es nicht sein. Der neue Name ist der erste Schritt in dieses neue Leben; und sie will selbst entscheiden, wann und wie sie sich der Welt vorstellt. Um das erste Kapitel in ihrem neuen Leben selbst zu beginnen: „Ich bin …“

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