Alte Parkausweise für Menschen mit Behinderung werden ungültig

Alte Parkausweise für Menschen mit Behinderung werden ungültig
Ab 1. Jänner 2016 sind die weißen Papiere ungültig. Sie werden durch hellblaue ersetzt.

Alte Parkausweise für Menschen mit Behinderung verlieren mit Beginn des neuen Jahres ihre Gültigkeit. Davor hat der ÖAMTC am Montag in einer Aussendung gewarnt. "Parkausweise gemäß Paragraf 29b StVO, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden (Grundfarbe Weiß mit eingetragenem Kfz-Kennzeichen), verlieren nach dem 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit", sagte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Authried machte darauf aufmerksam, dass rechtzeitig ein neues Dokument beantragt werden müsse. auch der neue Parkausweis (nicht mehr weiß, sondern hellblau) muss stets mitgeführt und beim Parken mit einem mehrspurigen Fahrzeug immer deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe abgelegt werden. Bei anderen Fahrzeugen muss er an einer sonstigen gut sichtbaren Stelle angebracht werden. Für mobilitätseingeschränkte Personen schafft der Ausweis wichtige Erleichterungen im motorisierten Alltag. So darf mit dem Dokument beispielsweise im Bereich eines durch Straßenverkehrszeichen kundgemachten Parkverbotes geparkt werden.

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