Alkolenker wollte nur mit dem Anwalt "blasen"

APA6040832 - 30112011 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Illustration zu den Themen Polizeikontrolle, Fahrzeugkontrolle und Alkoholtest, fotografiert am Dienstag, 29. November 2011, in Wien. Im Bild: Mit einem Alkohol-Testgerät (Alkomat) überprüft ein Polizist den Alkoholpegel einer Autofahrerin. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Steirer verweigerte Alkomat-Test. Höchstgericht musste klären, ob auf Juristen gewartet werden muss.

Heftig diskutiert wird derzeit, ob Verdächtige bei jedem polizeilichen Verhör einen Anwalt dabei haben dürfen. Kürzlich musste sich der Verwaltungsgerichtshof auch mit der Frage beschäftigen, ob Alkolenker einen Anwalt hinzuziehen dürfen.

Der passende Vorfall dazu ereignete sich im Mai 2013 in Graz. Ein Autofahrer stritt nach einer Feier mit seiner Frau. Er hielt bei einer Garageneinfahrt an und schlug sie dort sogar. Ein Zeuge alarmierte die Polizei als die beiden mit einem "Kavaliersstart" davonbrausten. Wenig später stellte eine Funkstreife das Fahrzeug, der Mann musste zum Alko-Vortest antreten. Ergebnis: 1,16 Promille. Er wurde aufgefordert, zur nächsten Polizeiinspektion mitzugehen und am geeichten Alkomat zu "blasen".

Telefonat mit Juristen

Dort telefonierte er mit seinem Anwalt. Dieser riet ihm, auf sein Eintreffen zu warten. Obwohl die Beamten sowohl dem Juristen (telefonisch) als auch ihm erklärten, dass dies einer Verweigerung – und damit einer höheren Strafe – gleichkomme, beharrten beide auf ihrem Standpunkt. Daraufhin wurde dem Steirer der Führerschein abgenommen.

Die Klage ging durch alle Instanzen. Nun steht fest: "Ein Proband könne keine Bedingungen stellen, unter denen er bereit wäre, sich einem Alkotest zu unterziehen." Alkolenker haben also kein Recht auf einen Anwalt beim Alkomat-Test.

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