Akten lagen acht Jahre: Strafe für Polizei-Referentin

6. Dezember 2012: Brenner informiert den Koalitionspartner ÖVP und die Öffentlichkeit und erstattet Strafanzeige. Im Raum stehen der Verdacht der Untreue, des Amtsmissbrauchs und der Urkundenfälschung. Die Frau soll "weisungswidrig spekulative Geschäfte getätigt“ und eigenen Angaben zufolge dem Land Salzburg extrem hohe Bewertungsverluste in einem inoffiziellen, ausschließlich von ihr selbst gemanagten Derivatportfolio zugefügt haben.
Eine 57-Jährige ließ aus "Arbeitsüberlastung" 333 Fälle liegen. Urteil: zehn Monate bedingt.

Weil sie sich aus ihrem Aktenberg nicht mehr heraus sah, hat eine Polizeibeamtin in Graz die Unterlagen einfach in einen Kasten gesperrt und liegen gelassen. Doch irgendwann wurden sie gefunden, und die Frau musste sich nun am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs im Grazer Straflandesgericht verantworten. Sie wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Arbeitsüberlastung

Die 57-jährige Hilfsreferentin soll laut Staatsanwaltschaft insgesamt 333 Fälle nicht bearbeitet und damit einen Schaden von 18.000 Euro verursacht haben. Sie fühlte sich allerdings nicht schuldig, sondern berief sich auf "Arbeitsüberlastung". Als sie den Leiter der Abteilung darüber informiert habe, durfte ihr zwar kurzzeitig jemand helfen. "Er hat aber gemeint, ich will die Arbeit nur abwimmeln", erklärte die Angeklagte.

Ihr direkter Chef meinte als Zeuge, er könne über die Angeklagte nichts Negatives sagen, bestätigte allerdings die Arbeitsüberlastung: "Die Akten erschlagen uns", meinte er drastisch. Der Verteidiger gab zu bedenken, dass von den 333 Akten nur rund 90 Strafverfügungen enthalten hätten, der Rest hätte nur mit einem Einstellungsbescheid an die Betroffenen erledigt werden müssen. Der Schaden sei nicht genau zu errechnen, sondern eher fiktiv, so der Anwalt.

"Keine Lösung"

Der Richter gestand der Angeklagten zwar die Arbeitsüberlastung zu, meinte aber, es sei trotzdem keine Lösung, Akten einfach in einen Schrank zu sperren und zu vergessen. Daher wurde die Steirerin zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie kündigte sofort Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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