Ärzteprotest gegen Änderung bei Flugrettung

Der Flugrettungsdienst wird neu ausgeschrieben. Das sorgt für Aufregung.
Präsident der Ärztekammer spricht von "Knebelvertrag" im Zuge der Neuausschreibung.

Dass es in Kärnten im Gerangel zwischen Land und Ärzteschaft zu einem "heißen Herbst" kommen würde, war vorherzusehen. Im aktuelle Protest der Mediziner gegen Änderungen bei der Flugrettung scheinen sich aber unüberbrückbare Gräben aufzutun.

Der Flugrettungsdienst in Kärnten wird neu ausgeschrieben. Die Notärzte fürchten seit Wochen, dass sie bei der Angebotserstellung nicht als gleichwertiger Partner, sondern als "Anhängsel" angesehen werden. Der Präsident der Kärntner Ärztekammer, Josef Huber, kritisiert nun, dass der ÖAMTC und die ARA Flugrettungs-GmbH bei ihrem gemeinsamen Angebot im Rahmen der Neuausschreibung für die Notärzte empfindliche Kürzungen vorgesehen habe.

Kürzung um 30 Prozent

Man plane einen juristisch höchst fragwürdigen Kooperationsvertrag. "Das gleicht einem Knebelvertrag. Dieser beinhaltet kein 13. und kein 14. Monatsgehalt, keine Regelung für Urlaub, Krankenstand oder Karenz", betonte Huber im KURIER-Gespräch. Außerdem wolle man offensichtlich das bisherige Tageshonorar um 30 Prozent kürzen.

Das Wort "Streik" wollte Huber in dieser Zusammenhang nicht in den Mund nehmen . "Aber bei einer Protestversammlung haben die Kärntner Notärzte tatsächlich beschlossen, dass sie unter solch geänderten Umständen nicht mehr mit den Notarzthubschraubern des Christophorus Flugrettungsvereins und der ARA-Flugrettungs-GmbH mitfliegen können", sagte er. "Man wird sich irgendwo anders her Ärzte besorgen müssen, weil sich Kärntner Notärzte an diesem System nicht mehr beteiligen werden."

Appell ans Land

Huber appelliert vielmehr an das Land Kärnten, das bestehende System beizubehalten und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. "Nur so ist garantiert, dass jeder Kärntner Notfallpatient auch weiterhin rasche und kompetente notärztliche Hilfe – aus der Luft und am Boden – erhält". Die zuständige Sozialreferentin, Beate Prettner, war nicht erreichbar. Ihr Büroleiter, Martin Stering, sieht nur eine Lösung: "Ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz muss eine Ausnahmeregelung einfließen, wonach Notärzte auch freiberuflich arbeiten können."

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