257.000 Euro veruntreut - 20 Monate auf Bewährung

Schuldspruch am Salzburger Landesgericht.
Ehemaliger Prokurist forderte Provisionen für Transportauftrag und schädigte Arbeitgeber.

Rund 257.000 Euro Schaden soll ein 61-jähriger Salzburger durch Untreuehandlungen seinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Großhandelsunternehmen, zugefügt haben. Der damalige Prokurist verlangte von einer Transportfirma 35 Euro Provision pro Fuhre. Die Beträge wurde dann auf die Rechnungen an seinen Arbeitgeber aufgeschlagen. Der Beschuldigte war bei einem Prozess am Mittwoch in Salzburg geständig.

Der Angeklagte sei auf die Transport GmbH zugegangen und habe erklärt, es gebe keine Aufträge mehr - außer es fließe Geld in Form einer Provision, schilderte Staatsanwalt Mathias Haidinger dem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Peter Egger). Die Transportfirma habe im Tatzeitraum 2002 bis 2011 wegen des bezahlten "Schmiergeldes" höhere Rechnungen ausgestellt. Daher habe der damalige Arbeitgeber des Angeklagten mehr bezahlen müssen und sei folglich geschädigt worden, erläuterte Haidinger. "Um das Ganze zu verschleiern hat man Scheinrechnungen ausgestellt."

Diese Scheinrechnungen haben dem Staatsanwalt zufolge die Ehefrau und die Tochter des Angeklagten im Namen einer Handelsagentur ausgestellt. Die Ehefrau war zuerst Einzelunternehmerin, später wurde eine GmbH gegründet, in der die damals erst 21-jährige Tochter, eine HAK-Absolventin, als Geschäftsführerin auftrat. Der Fuhrunternehmer, der die Provisionen zahlte, soll schließlich den Fall den Behörden angezeigt haben.

Angeklagter geständig

Bei dem Prozess nahm der Angeklagte alle Schuld auf sich. Er habe aber nicht primär seinen Arbeitgeber schädigen wollen, seinerzeit habe er die Tragweite seines Handelns nicht erkannt, erklärte der Salzburger dem Vorsitzenden. Seine Frau und seine Tochter hätten von den Scheinrechnungen nichts gewusst, sie hätten ihm vertraut, beteuerte der Angeklagte. In dem gesamten Akt finde sich auch kein Hinweis darauf, dass die beiden Frauen sich an der Untreue beteiligt hätten, sagte ihr Verteidiger Thomas Schwab. Es habe durchaus auch echte Geschäfte zwischen der Transportfirma und der Handelsagentur gegeben. Diese Geschäfte habe aber ausschließlich der Angeklagte geführt, der bei der Agentur mitgearbeitet habe, erklärte Schwab.

Als Zeichen einer Schadenswiedergutmachung übergab der Beschuldigte dem Geschäftsführer der geschädigten Großhandelsfirma während der Verhandlung 20.486 Euro in einem Bank-Kuvert. Der Geschäftsführer zeigte sich erstaunt ob der großen Bargeldsumme, nahm den Betrag aber an. Der Verteidiger des 61-Jährigen, Rechtsanwalt Christoph Hirsch, hatte anfangs erklärt, die 20.486 Euro seien der tatsächlich vorhandene Schaden, da sein Mandant noch Forderungen aus der zu späten Entlassung begehre. Zudem stünden ihm noch eine Kündigungsentschädigung und eine Abfertigung zu. Der Angeklagte arbeitet nun bei einer anderen Firma als Prokurist.

20 Monate auf Bewährung

Am Nachmittag wurde der Angeklagte wegen Untreue zu 20 Monaten Haft auf Bewährung (drei Jahre Probezeit) verurteilt. Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen das Urteil an, da aber der Privatbeteiligtenvertreter keine Erklärung abgab, ist der Spruch noch nicht rechtskräftig.

Die Frau und die Tochter des Prokuristen wurden im Zweifel freigesprochen. Auch dieser Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare