14-Jähriger soll Zehnjährige vergewaltigt haben

Die beiden Tatverdächtigen wurden in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.
Steiermark: 14-Jähriger soll sich an Mädchen, 10, vergangen haben er ist amtsbekannt.

Sie wurde verfolgt, in eine öffentliche WC-Anlage gedrängt und missbraucht, mehrfach: Erst zehn Jahre alt ist das Mädchen, das Montag in Graz vergewaltigt worden sein soll. Sein Peiniger wurde kurz darauf gefasst er ist gerade 14 Jahre alt.

Der Schüler wurde in Untersuchungshaft genommen, bestätigt Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Zu Hintergründen schweigt die Justiz, aus „ermittlungstaktischen Gründen und des Opferschutzes wegen“, wie es heißt.

Trotz seiner Jugend ist der Verdächtige aber amtsbekannt: Im Jänner soll er bereits ein Mädchen missbraucht haben dieses Opfer war sieben Jahre alt. Damals als auch beim aktuellen Fall soll der Schüler die Kinder in Bussen angesprochen und sie danach verfolgt haben.

Die Siebenjährige soll sogar ein zweites Mal zum Opfer des Burschen geworden sein: Zwei Tage nach der ersten Vergewaltigung in einer Toilette eines Einkaufszentrums soll er sich in einer Parkgarage erneut an ihr vergangen haben. Über Videoaufnahmen eines Geschäftes kam man ihm auf die Spur.

Doch damals war der mutmaßliche Täter erst 13 Jahre alt. Damit war er strafrechtlich nicht belangbar, die Justiz hatte keine Möglichkeit, einzuschreiten.

Datenschutz

Die hatte aber das Grazer Jugendamt: „Wir bekommen Polizeianzeigen und müssen tätig werden. Dazu sind wir vom Gesetz her verpflichtet“, betont Vasiliki Argyropoulos vom Jugendamt. Wie beim damals 13-Jährigen vorgegangen wurde, verrät sie nicht. „Datenschutz. Wir haben aber jedes erdenkliche Angebot gesetzt.“

Die Maßnahmen würden für jeden Fall „passgenau“ erstellt. „Das kann jetzt vieles sein, das Team ist multiprofessionell. Es besteht aus Sozialarbeitern, Psychologen, Ärzten und Jugendhilfereferentinnen“, schildert Argyropoulos. „Das kann auch bis zur psychotherapeutischen Begleitung gehen.“ Solche Maßnahmen seien allerdings als „Unterstützungsangebot“ zu sehen: „Das muss erst einmal angenommen werden. Wir können für Jugendliche keine Zwangsmaßnahmen setzen.“ Die Frage, ob das System des Amtes funktioniert habe, beantwortet Argyropoulos mit einer Gegenfrage. „Fragt man generell, ob das Bankensystem versagt hat, weil ein Überfall stattgefunden hat?“
Der Verdächtige bleibt vorerst 14 Tage in U-Haft, dann findet eine Haftprüfungsverhandlung statt. Ein Gerichtspsychiater erstellt eine Persönlichkeitsstudie.

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