136 Opfer und Zeugen der Amokfahrt zum Prozess geladen

Ein Überwachungsvideo zeigt einen Teil der Amokfahrt vom 20. Juni.
Geschworene könnten Alen R. trotz gegenteiligen Gutachtens als zurechnungsfähig einstufen.

Adisa D., jene junge Frau, die schwer verletzt überlebte, während ihr Mann starb. Der Vater des vierjährigen Valentin, der in der Herrengasse getötet wurde. Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl, der selbst fast Opfer der Amokfahrt wurde: Sie sind drei der 136 Opfer und Zeugen, die ab dem 20. September im Verfahren gegen Alen R. aussagen werden. Zehn Tage lang soll der Prozess dauern. Wegen des zu erwarteten Interesses von Zuschauern wird er auch via Live-Stream aus dem Schwurgerichtssaal in einen weiteren Verhandlungsraum übertragen.

Geladen wurden außerdem sieben Sachverständige. Unter ihnen sind jene drei Psychiater, die den 27-Jährigen untersucht haben: Weil zwei von ihnen befanden, R. sei am 20. Juni 2015 nicht zurechnungsfähig gewesen, beantragte der Staatsanwalt bloß die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

108 Gefährdete

Dennoch führt das Gericht das Verfahren in voller Länge und mit allen nötigen Zeugen durch. Das hat seinen Grund: Auch wenn der Staatsanwalt den Psychiatern folgte und statt einer Mordanklage die Einweisung einbrachte, haben die Geschworenen das letzte Wort. Sie könnten R. von sich aus als zurechnungsfähig einstufen und über Schuld oder Unschuld befinden - und über eine mögliche Strafe wegen dreifachen Mordes und dutzendfachen Mordversuches. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich davon aus, dass 108 Menschen gezielt mit dem Wagen angesteuert wurden.

R.s Verteidigerin Liane Hirschbrich befürchtet so eine Wendung allerdings nicht: "Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kommt eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht."

Der Prozess wird unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Doch sie seien nicht mit den Maßnahmen rund um die Grazer Dschihadisten-Verfahren vergleichbar, betont Gerichtssprecherin Barbara Schwarz. Entsprechend niedriger seien auch die Kosten: Es werde kein Saal außerhalb des Gerichts gemietet, es werden weniger Polizisten benötigt.

Kommentare