Unfall bei Oldtimer-Rennen: Schuld- und Freisprüche

Motorradrennen Unfall Großraming
Unfalllenker und Veranstaltungsleiter fassten Haft- und Geldstrafen aus - nicht rechtskräftig.

In einem Prozess nach einem Unfall mit zehn zum Teil Schwerverletzten bei einem Oldtimer-Rennen am 9. September vergangenen Jahres in Großraming (Bez. Steyr-Land) hat der Einzelrichter am Dienstag in Steyr zwei der fünf Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen. Freispruch für die übrigen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Unfall geschah bei einer Besichtigungsfahrt am Tag vor dem Rennen. Die Strecke war für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Der ortsansässige Lenker eines PS-starken Oldtimers nahm eine Kurve zu schnell. Dadurch brach der Wagen aus, kam ins Schleudern und durchstieß auf der Innenseite einer Kurve ein Begrenzungsgitter zum Publikum. Dabei wurden zehn Schaulustige verletzt, vier von ihnen schwer. Das Rennen wurde nach dem Vorfall abgesagt.

Unfalllenker gibt Fahrfehler zu

Der Unfalllenker, der einen Fahrfehler eingestand, fasste fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe in der Höhe von 2.790 Euro aus. Der Veranstaltungsleiter, der die Verantwortung dafür übernahm, dass die Verletzten in einer vorgeschriebenen, aber nicht gekennzeichneten Sperrzone gestanden waren, erhielt vier Monate Haft bedingt und 1.980 Euro Geldstrafe. Drei Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die im Ordnerdienst eingesetzt waren, aber sich darauf verließen, dass alles in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen seine Richtigkeit habe und teilweise nicht ausreichend eingewiesen worden waren, wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Denn die beiden schuldig gesprochenen Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab bezüglich aller Angeklagten keine Erklärung ab.

Der Richter begründete seine Schuldsprüche gestützt auf das Gutachten eines Motorsportsachverständigen damit, dass es bei der Veranstaltung gravierende Sicherheitsmängel gegeben habe. Bei den Feuerwehrleuten habe sich die Frage gestellt, ob sie sich ausreichend verhalten hätten oder von ihnen mehr zu erwarten gewesen wäre. Der Freispruch sei "gerade noch" erfolgt. Die Urteile dürften aber nicht den Eindruck erwecken, dass es für Zuschauer bei Motorsportveranstaltungen keinerlei Selbstverantwortung oder Vernunft geben müsse, betonte er. Trotzdem kommentierte einer der Besucher der Gerichtsverhandlung beim Hinausgehen aus dem Saal: "Das ist das Ende von Motorsportveranstaltungen in Österreich."

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