Tödliche Alko-Geisterfahrt: Beide Seiten berufen

Der Landwirt fasste am Dienstag 24 Monate aus, acht davon unbedingt.
24 Monate teilbedingt für Unfalllenker. Urteil wird nicht rechtskräftig.

Das Urteil gegen einen alkoholisierten Geisterfahrer nach einem Unfall mit zwei Toten auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich wird nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung gegen das Strafmaß - 24 Monate teilbedingt - ein, wie das Landesgericht Linz am Freitag mitteilte.

Der Landwirt aus dem Bezirk Gmunden war Ende Juli falsch auf die Autobahn aufgefahren und hatte in Eggendorf im Traunkreis (Bezirk Linz-Land) die folgenschwere Frontalkollision verursacht: Für ein neunjähriges Mädchen und seinen 20-jähriger Bruder, die mit ihrem Eltern in einem Auto aus Wehr (Baden-Württemberg) auf dem Weg in den Urlaub waren, kam jede Hilfe zu spät. Der Mann, der zum Unfallzeitpunkt 1,4 Promille Alkohol intus hatte, fasste am Dienstag 24 Monate aus, acht davon unbedingt.

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