Testkäufe nach Jugendschutzgesetz: 31 Prozent Verstöße

351 der getesteten Betriebe nahmen es mit dem Jugendschutz nicht ganz so genau (Symbolbild)
Wodka und Tabakwaren an Unter-16-Jährige verkauft.

Bei Testkäufen nach dem oö. Jugendschutzgesetz sind bei 31 Prozent Verstöße festgestellt worden. Demnach verkauften 351 Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe und Tankstellenshops Wodka oder Tabakwaren an Unter-16-Jährige, was verboten ist. Das teilte die zuständige Landesrätin Gertraud Jahn (SPÖ) in einer Pressekonferenz am Dienstag in Linz mit.

Das aktuelle Jugendschutzgesetz in Oberösterreich ermöglicht seit dem Vorjahr Testkäufe. Das Land Oberösterreich schickte deshalb 2014 freiwillige Jugendliche unter Aufsicht von Erwachsenen insgesamt 1.131 Mal in Geschäfte in allen Bezirken und Statutarstädten. Es wurde in 829 Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieben und 302 Tankstellenshops eingekauft. 196 von ihnen wurden ein zweites Mal getestet nachdem dort im ersten Halbjahr Verstöße festgestellt worden waren.

In 780 - das entspricht 69 Prozent - wurden die geltenden Jugendschutzbestimmungen eingehalten und kein gebrannter Alkohol oder Tabakwaren an die Jugendlichen verkauft. In 351 Geschäften - 31 Prozent - war dies nicht der Fall. Im Lebensmittelhandel hielten sich 72,6 Prozent an das Gesetz, die Tankstellenshops nur zu 59 Prozent.

Rechenfehler

In 10,5 Prozent der getesteten Betriebe wurde Alkohol oder Tabak an Jugendliche abgegeben, obwohl sie den Ausweis kontrolliert hatten. Meist waren Rechenfehler des Personals die Ursache. 52,3 Prozent fragten nach dem Ausweis und verweigerten danach die Abgabe von Alkohol und Nikotin. 16,6 Prozent fragten entweder nach dem Alter, was die Testkauf-Jugendlichen wahrheitsgemäß beantworten mussten, oder sie gingen nach ihrem Gefühl und schickten die jungen Kunden unverrichteter Dinge weg.

Bei den nachgetesteten Betrieben gab es 49 neuerliche Verstöße, sie wurden angezeigt. Aber vor allem bei den Tankstellenshops war eine deutliche Verbesserung festzustellen. Jahn sieht darin eine Bestätigung für den eingeschlagenen Weg und verweist auch darauf, dass die Wirtschaftskammer für ihre Tankstellen-Mitgliedsbetriebe ein eigenes Plakat mit den aktuell gültigen Jugendschutzbestimmungen entwickelt hat. Sie will dies ebenso für den Lebensmittelhandel erreichen. Heuer soll es auch Testkäufe in der Gastronomie geben.

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