Misshandlungs-Affäre: Vollzugsdirektion vor Aus

Misshandlungs-Affäre: Vollzugsdirektion vor Aus
Video zeigt, dass Beamte bei Übergriffen zusahen. Minister Brandstetter will nun die Behörde auflösen.

Die Liste an Verfehlungen im heimischen Strafvollzug, mit dem sich schon bald ein Untersuchungsausschuss beschäftigen könnte, wird immer länger. Der Falter berichtet in seiner kommenden Ausgabe über ein Video, das einen Misshandlungsfall in der oberösterreichischen Justizanstalt Suben zeigt. Ein Justizwachebeamter verletzt vor vier Kollegen einen Inhaftierten. Die Justiz griff nie durch – sondern mit Samthandschuhen ein. Hundert Euro musste er im Zuge einer Diversion an Bußgeld bezahlen, gegen die vier anderen wurde gar nie ermittelt. Und das, obwohl das Video der Justiz vorlag und die Beamten nachweislich gelogen und den Häftling verleumdet haben.

Justizminister Wolfgang Brandstetter erklärte am Dienstag, dass dieser Fall in Suben "symptomatisch ist für strukturelle Missstände im Strafvollzug, die wir mit einer groß angelegten Reform auf allen Ebenen massiv bekämpfen müssen". Erst in der Vorwoche hatte Brandstetter diese Reform angekündigt. Auslöser dafür war ein 74-jähriger Insasse der Haftanstalt Stein, der in seiner Zelle dahinvegetiert und von den Beamten schwer vernachlässigt worden war.

Psychiater unterstützt

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Ein Psychiater wurde bereits in mehrere Justizanstalten entsandt. Er soll dem Minister Verbesserungsvorschläge vorlegen. In der ZiB 2sagte Brandstetter, er möchte als Konsequenz die Vollzugsdirektion auflösen. Dieser selbstständig agierenden Behörde oblag bisher die Verwaltung der heimischen Justizanstalten. Die Vollzugsdirektion wird von einer "Generaldirektion" abgelöst, die "im Lauf des Jahrs 2015" kommen und wieder im Ministerium angesiedelt sein soll, wie Christian Wigand, Brandstetters Pressesprecher, am Mittwoch darlegte.

ÖVP und SPÖ tragen derzeit den Vorschlag der Grünen, im Herbst einen Untersuchungsausschuss zum Strafvollzug einzurichten, mit. Dafür spricht sich übrigens auch der freiheitliche Personalvertreter und Justizbeamte aus, der nach dem Vernachlässigungsfall suspendiert wurde.

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Ein Thema des Ausschusses wird dann auch das Video aus Suben sein. Es lag bisher im Justizministerium unter Verschluss. Zumindest einem Staatsanwalt in Ried, einem Richter wie auch höheren Beamten im Justizministerium und der Vollzugsdirektion waren die Details dazu bekannt.

Das Opfer heißt Fatmir A. Am Morgen des 4. Mai 2012 holen ihn fünf Beamte ab, um ihn dem Amtsarzt vorzuführen. Der Häftling ist kein Risiko für die Beamten. Bisher war er nie gewalttätig gewesen, allerdings "lästig", wie später ein Beamter einräumte.

Zwei an den Decken montierte Kameras laufen mit, als A. und die Beamten den Raum betreten. Andreas M., ein Revierinspektor, weist einen Kollegen an, die Tür zu schließen. Dann packt er gemeinsam mit einem Beamten A. und schleudert ihn gegen die Wand. Zu sehen ist, wie der Kosovare, der mittlerweile enthaftet worden sein soll, von M. gewürgt und geschlagen wird.

Die Beamten stellen den Vorfall diametral anders da. A. sei ausgerastet. Er habe dann ein "Tapperl" auf den Hinterkopf bekommen, sagte M. Die Verletzungen, die ein Arzt dokumentiert hatte, ließen andere Schlüsse zu: Im medizinischen Bericht ist unter anderem von Augen, die "blutunterlaufen" waren, und einem "leicht geprellten Augapfel" die Rede.

Milder Richter

Zwar reagierte der Anstaltsleiter rasch, der das Video der Staatsanwaltschaft Ried übergab. Diese ließ aber Milde walten. Im Zuge einer Diversion erhält M. hundert Euro Bußgeld aufgebrummt, von der Disziplinarkommission kamen 600 Euro dazu. Für die vier Kollegen, die beim mutmaßlichen "Quälen eines Gefangenen" zusahen, blieb alles ohne Konsequenzen. Nachdem der Falter das Video der Korruptionsstaatsanwaltschaft übergeben hat, leitet diese nun eine Überprüfung des Falls ein. Angesichts der Milde des Justiz zeigte sich Volksanwältin Gertrude Brinek empört. In der ZiB 2 forderte sie "null Toleranz für solche Taten."

In der Justizanstalt Stein hat es indessen eine vierte Suspendierung gegeben: Nach drei Justizbeamten der betroffenen Abteilung wurde nun auch die Leiterin des psychologischen Dienstes ihres Amtes enthoben. Das bestätigte die Vollzugsdirektion am Dienstag dem KURIER.

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Österreichkarte mit Standorten dere Strafvollzugsanstalten für Männer, Frauen, Jugendliche, Maßnahmenvollzug und gerichtliche Gefangenenhäuser Grafik 0664-14-Justiz.ai, Format 88 x 70 mm

Verloren wirkt Bakary J., als er im holzvertäfelten Gerichtssaal Platz nimmt. "Beklagte Partei, die Republik Österreich", spricht die Richterin in ihr Diktafon.

J. ist ein Opfer von Polizeiwillkür. Vor acht Jahren quälten ihn WEGA-Beamte in einer Lagerhalle in Wien, zertrümmerten sein Gesicht und stellten eine Hinrichtung nach. Der Strafakt ist erledigt. Die Urteile gegen die Beamten fielen bemerkenswert mild aus.

Jetzt sitzt J. erneut vor Gericht. Das einstige Folteropfer klagt die Republik auf Schadenersatz. "384.540 Euro", diktiert die Richterin. Im Verfahren geht es um mehr als um Geld. Nämlich auch um die Frage, wie die Republik jemanden entschädigt, dessen Leben von kriminellen Staatsdienern "verpfuscht" wurde. J. ist arbeitsunfähig und schwer traumatisiert. Leidensdruck lastete auch auf seiner Familie, die sich der Klage anschloss.

Ein außergerichtlicher Vergleich war gescheitert. J.s Rechtsbeistände Nikolaus Rast und Susanne Kurtev hatten die Latte dafür hoch gelegt: 750.000 Euro forderten sie, gestützt auf zwei Gutachten. Die Finanzprokuratur, der Anwalt der Republik, zahlte 110.000 Euro. Danach verstrich viel Zeit, bis J. schließlich die Amtshaftungsklage einbrachte.

Nun ist ein neuer, vom Gericht beauftragter Gutachter am Zug. Er liefert die Basis für die Berechnung des Schmerzengeldes, das in Österreich beschämend niedrig ist. Der Höchstbetrag liegt bei 278.000 Euro. "Darüber werden wir nicht hinauskommen", erklärte die Richterin. J.s Rechtsbeistand Kurtev hält das Berechnungssystem für "nicht nachvollziehbar und zeitgemäß". J. war nicht am Wort. "Es kamen trotzdem die Bilder wieder."

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