Geldstrafe für Heimleiter

Geldstrafe für Heimleiter
Gericht bestätigte sexuelle Belästigung und Alkoholexzesse in einem Pflegeheim in Linz-Land

Zurufe wie: „Die gehört endlich einmal richtig durchgef...!“ oder die Aufforderung, sie solle in sein Büro kommen, er sei bereits erregt, musste sich eine Mitarbeiterin eines Pflegeheims im Bezirk Linz-Land jahrelang von ihrem Chef anhören.

Der 53-Jährige wurde im März vom Arbeits- und Sozialgericht rechtskräftig zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Strafverfahren zum Verdacht der versuchten schweren Nötigung wurde wegen Verjährung eingestellt.

Unmut herrscht in der Belegschaft über die Art, wie sich der Sozialhilfeverband als Träger des Heims von ihrem Chef getrennt hat, erzählt ein Insider: Der 53-Jährige wurde einvernehmlich gekündigt. Er hatte für seine knapp zehnjährige Dienstzeit also Anspruch auf eine Abfertigung. Das will Obmann Manfred Hageneder nicht kommentieren. Er beruft sich auf die Vertraulichkeit der Personalakte. „Entscheidend war, das Dienstverhältnis rasch zu beenden, damit endlich wieder Ruhe einkehren kann.“ Seit 1. Juli ist das Heim unter neuer Führung: Jetzt gibt es eine Leiterin.

Warum keine Entlassung ausgesprochen wurde, bei der die Abfertigung wegfällt, lässt sich nur mutmaßen: Dazu muss die Verurteilung rechtskräftig sein, das kann aber ein Jahr oder länger dauern, wenn der Beschuldigte Berufung einlegt. Im vorliegenden Fall nahm der Heimleiter schon nach dem erstinstanzlichen Urteil den Hut. „Eine einvernehmliche Kündigung ist oft der schnellere und günstigere Weg für beide Seiten“, erklärt Helga Kempinger von der oö. Arbeiterkammer.

Nicht nur die sexuelle Belästigung, auch die Alkoholeskapaden im Pflegeheim, über die der KURIER im Februar 2013 berichtet hatte, wurden vor Gericht von Zeugen bestätigt: Der Heimleiter soll mit Kollegen während der Dienstzeit auf Kosten des Hauses getrunken und gefeiert haben. Über das Ausmaß scheiden sich die Geister. Während der Beschuldigte beteuert, er habe sich nur „ab und zu ein Bier gegönnt“, sprechen die Beteiligten von regelrechten Saufgelagen. So bestätigte damals eine tschechische Putzfrau im KURIER-Gespräch, ihr sei der Führerschein entzogen worden, weil sie nach der „Arbeit“ betrunken mit dem Auto nach Hause gefahren ist.
Anhand von Rechnungen der Heimküche wurde nachgewiesen, dass wohl einige Kisten Bier zweckentfremdet wurden, erklärt Obmann Hageneder. Es wurde eine „Ermahnung“ ausgesprochen, außerdem mussten die Mitarbeiter das Bier rückwirkend bezahlen.

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