Roma-Campierverbot: Messe widersetzt sich Gemeinderat

Im Sommer hat es kurzfristig Probleme gegeben, weil Wohnwagengespanne der Roma vorübergehend die Messedurchfahrt verstellt hatten.
Messe-Präsidium will Minderheit so lange aufnehmen, bis ein Ersatzgrundstück gefunden ist.

82 namhafte Persönlichkeiten – unter ihnen auch viele Kirchenvertreter – hatten sich in der Vorwoche in einem Offenen Brief an den Welser VP-Vizebürgermeister Peter Lehner gewandt. Sie forderten seine Fraktion auf, das mit der FPÖ im Gemeinderat beschlossene Campierverbot für durchziehende Roma am Messegelände aufzuheben.

Da die Stadt-VP aber keine Anzeichen machte, in der Frage ernsthaft über einen Meinungsschwenk nachzudenken, setzte sich der Linzer Altbischof Maximilian Aichern nun persönlich bei Landeshauptmann Pühringer für eine menschliche Lösung ein.

Pühringer, der erst im Dezember den Roma- und Sinti-Verein Ketani mit dem Menschenrechtspreis des Landes gekürt und der Minderheit seine Unterstützung zugesichert hatte, holte sich bei Lehner am Donnerstag aber eine Abfuhr. Der Standpunkt der VP-Stadtfraktion: "In der Vergangenheit gab es Probleme mit Roma. Die Bevölkerung goutiert das nicht mehr."

Pühringer wandte sich daraufhin an Messepräsidentin Doris Schulz, die ihn auf einen Aufsichtsratsbeschluss der Messe vom September 2013 aufmerksam machte. Damals sei beschlossen worden, dass Roma gegen Bezahlung so lang am Gelände campieren dürfen, bis geeignete Ersatzplätze für sie gefunden sind. "Für uns ist der Aufsichtsratsbeschluss gültig", betont Schulz. Im Sinn einer konstruktiven Lösung sei allerdings auch an SP-Bürgermeister Peter Koits die Aufforderung ergangen, bis 28. Februar einen in Frage kommenden Durchreiseplatz zu suchen.

"Mit diesem Kompromiss können wir gut leben. Uns ist wichtig, dass durchziehende Roma nicht plötzlich zum illegalen Campieren gedrängt werden", sagt Nicole Sevik, Sprecherin des Vereins Ketani für Roma und Sinti.

Lehner pocht aber auf die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses: "Hält sich die Messe nicht daran, muss der Bürgermeister der Direktion eine Weisung erteilen."

Koits geht jedoch davon aus, dass der Gemeinderatsbeschluss nicht rechtskonform ist: "Ich glaube, dass er dem Verwaltungsstrafgesetz widerspricht - und lasse ihn deshalb beim Land prüfen."

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