Nach SS-Runen müssen auch Lebens- und Todesrunen vom Grabstein

Die SS-Runen auf der Grabstätte des Untersturmführers Friedrich Katzwendel sind entfernt. Die Lebens- und Todesrunen prangen aber weiter am Gedenkstein
Besitzerin der letzten Ruhestätte weigert sich bisher, auch die anderen verbotenen NS-Zeichen zu entfernen. Lässt sie ein Ultimatum verstreichen, wird sie angezeigt.

Die Steinmetze haben ganze Arbeit geleistet. Dass auf dem Grabstein der letzten Ruhestätte des SS-Untersturmführers Gisbert Katzwendel (1917 bis 1941) im städtischen Linzer Urnenhain noch bis vor Kurzem verbotene SS-Runen prangten, ist nicht mehr zu erkennen.

"Es ist erfreulich, dass man bei Friedhofsbesuchen zumindest davon jetzt nicht mehr belästigt wird", freut sich Uwe Sailer, dessen Schwiegervater unweit davon begraben liegt. Der Linzer hatte sich jahrelang massiv darüber geärgert und schließlich das oö. Netzwerk gegen Rechtsextremismus eingeschaltet. Dessen Sprecher, Robert Eiter, kündigte sofort an, Anzeige nach dem NS-Abzeichengesetz erstatten zu wollen, falls die Runen nicht rasch beseitigt werden.

Karin Weilguny, Abteilungsleiterin für Friedhöfe und Bestattung bei der Linz AG, kontaktierte daraufhin die Eigentümerin des Grabsteins. Und diese sicherte ihr zu, die SS-Zeichen bis 10. Oktober entfernen zu lassen.

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Zufrieden ist Eiter mit dem inzwischen überarbeiteten Grabstein jedoch nicht. "Die SS-Runen waren nicht das einzige verbotene Abzeichen darauf – die Lebens- und Todesrunen sind leider nach wie vor darauf abgebildet."

VfGH-Entscheidung

Weilguny, die durch den KURIER bereits im Juli davon in Kenntnis gesetzt wurde, rechtfertigt das damit, dass die Rechtsabteilung der Linz AG üblicherweise nicht mit dem Abzeichengesetz konfrontiert werde. "Nach meinen bisherigen Informationen fiel die Lebens- und Todesrune nicht eindeutig in das Verbotsgesetz – weil dort nicht aufgelistet." Eine ihr nun vorgelegte Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom 24.02.1983 werfe aber ein völlig neues Licht auf die Angelegenheit. "Diese höchstgerichtliche Entscheidung belehrt uns eines Besseren."

Bereits Mitte August habe sie versucht, an Katzwendels Grabstätte eine Lösung über den Kulanzweg zu erreichen. "Doch mein Telefonat mit der Verwandten verlief ergebnislos." Die Grabberechtigte sei ebenso davon ausgegangen, dass die Lebens- und Todesrunen vom Abzeichengesetz nicht betroffen wären.

"Es gibt eine eindeutige Rechtslage und die ist zu respektieren", bekräftigt Antifa-Sprecher Eiter. Daher sei er zuversichtlich, dass die Linz AG diese durchsetzen werde. "Und zwar nicht nur in dem Fall, sondern auch bei allen anderen Grabsteinen, auf denen noch solche Runen prangen."

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