Linz blitzte mit Beschwerde ab

Dürfte Linz erhalten bleiben: Handelsrichter Andreas Pablik.
Keine Befangenheit von Richter Pablik / Rekurs der Stadt unwahrscheinlich.

Ein Zeitgewinn von einigen Monaten – mehr dürfte für die Stadt Linz durch den Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Pablik nicht herausschauen. Wie berichtet, hatten die Stadt Anfang Juli Beschwerde eingelegt. Offizielle Begründung: Man habe Bedenken, ob Pabliks Verhandlungsführung im Rechtsstreit mit der Bawag um den für Linz so verlustreichen Swap (Kurs-Zins-Wette) unparteiischen Prinzipien folgt.

Am Mittwoch hat das Handelsgericht Wien den Befangenheitsantrag abgelehnt. Die Entscheidung kann nun beim Oberlandesgericht Wien angefochten werden. "Nach einem ersten Durchlesen tendiere ich persönlich aber dazu, kein Rechtsmittel einzulegen", sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Anfang kommender Woche werde im Lenkungsausschuss – dieser ist mit Vertretern von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen besetzt – die weitere Vorgangsweise beschlossen. Die Rechtsanwälte der Stadt sollten den Gerichtsentscheid bis dahin aus ihrer Sicht beurteilen.

Querulantentum

Luger glaubt, dass ein Rekurs schwer zu argumentieren sei. Denn laut Handelsgericht hätte Linz schon beim ersten Auftauchen des Verdachtes einer parteiischen Verhandlungsführung Einspruch erheben müssen. "Das ist eine Aufforderung zum Querulantentum", meint Luger. Für die Stadt habe sich jedenfalls erst im Laufe der Verhandlung das Bild wie bei einem Mosaik zusammengefügt. Nichtsdestotrotz sei der Gerichtsentscheid sehr ausführlich argumentiert. "Ich Respektiere das. Es ist dennoch unbedingt notwendig gewesen, diesen Schritt zu setzen. Denn immerhin geht es für die Stadt um sehr viel", sagt der Bürgermeister.

530 Mio. Euro Streitwert

Der Streitwert der Klage zum "Swap 4175", Zinsen und Gerichtsgebühren inklusive, liegt laut Angaben der Bawag bereits über 530 Millionen Euro. "Jeden Tag kommen Verzugszinsen in Höhe von 100.000 Euro dazu", sagte Bawag-Chefjurist Alexander Schall Anfang Juli zum KURIER. Im Befangenheitsantrag gegen Richter Pablik sah Schall eine "Verzögerungstaktik auf Kosten der Steuerzahler".

Wann im Swap-Prozess weiterverhandelt wird, steht noch nicht fest. Die Bawag beklagt, dass in Linz vor den Gemeinderatswahlen im Herbst 2015 ohnedies kein politischer Wille für eine Lösung erkennbar sei. Der Streitwert im Swap-Prozess dürfte bis dahin aber auf mehr als 600 Millionen Euro angewachsen sein.

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