24 Monate Haft für Welpenhändler

Das Paar handelte offenbar aus Profitgier - Urteil nicht rechtskräftig.
Paar verurteilt: Für Frau unbedingt, für Mann teilbedingt - nicht rechtskräftig.

Eine Hundezüchterin ist am Mittwoch in Linz zu 24 Monaten unbedingt, ihr Mann ebenfalls zu 24 Monaten, davon aber 16 auf Bewährung, verurteilt worden. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig. Das Paar soll mit einem Internet-Welpenhandel laut Anklage 270, laut Urteil zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt und im Mühlviertel rund 740 Tiere unter widrigen Bedingungen gehalten haben.

Betrügereien und Profitgier

Die 52-Jährige und ihr 43-jähriger Mann hatten vorher in Deutschland gelebt, wo die Frau Hunde züchtete. Nach Ärger mit den Behörden übersiedelte das Paar in den Bezirk Rohrbach, kaufte dort einen Bauernhof und machte weiter. Die Bedingungen seien "unterhalb jeder hygienischen, gesundheitlichen und sozialen Anforderung" gewesen, so Staatsanwalt Reinhard Steiner. Er wirft dem Paar schweren und gewerbsmäßigen Betrug und Tierquälerei aus Profitgier vor.

Die Aussagen der zahlreichen Geschädigten ähnelten einander: Das Geschäft kam über eine Internet-Anzeige zustande. Die Hunde seien als gesund bezeichnet und unter Zeitdruck ausgeliefert worden. Oft hätten sie aber an ansteckenden Krankheiten wie Parvovirose, Parasiten oder blutigem Durchfall gelitten.

588 Hunde wurden laut Anklage über Internetplattformen großteils ins Ausland verkauft. In 270 Fällen seien die Tiere wenig später erkrankt oder die Rasseangaben stimmten nicht. Schwächliche Mini-Exemplare seien als Spezialrassen und Mischlinge fälschlicherweise als reinrassig ausgegeben, Teile der "Eigenzucht" aus Tschechien zugekauft worden. 27 Welpen seien kurz nach dem Verkauf gestorben.

Steiner wies auch darauf hin, dass ein bayrischer Tierarzt 724 Hunde für das Paar geimpft und gechippt habe. Wenn 588 verkauft wurden und rund 50 am Hof waren, stelle sich die Frage: "Wo ist der Rest hin?" Dies werde wohl offen bleiben müssen.

Lasche Behörden

Ein Punkt im Prozess war auch, ob die Behörden zu lasch agierten. Gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft laufen Ermittlungsverfahren. "Die Hundehaltung war nicht optimal. Es gab aber keine Tierquälerei", meinte beispielsweise der Amtstierarzt zu seinem damaligen Eindruck. Als es zu keinen Verbesserungen kam, befürwortete er 2014 allerdings selbst ein Tierhalteverbot. "Vielfach ist die Behörde auch vor verschlossenen Türen gestanden", räumte der Staatsanwalt ein.

Das Gericht sprach die beiden Angeklagten in 262 der 270 angeklagten Fälle schuldig. Mehr als 100 Opfer erhielten Privatbeteiligten-Zusprüche im dreistelligen, teilweise sogar im niedrigen vierstelligen Bereich. Der Rest wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Angeklagten hätten soviel Erfahrung gehabt, dass sie einen kranken von einem gesunden Hund unterscheiden konnten, so Richter Oliver Schoßwohl in der Urteilsbegründung. "Sie haben es ernsthaft für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass die Hunde krank sind" und sie dennoch verkauft. Im Zentrum seien "Kostenminimierung und Gewinnmaximierung" gestanden.

Die Staatsanwaltschaft gab zum Spruch des Schöffensenats keine Erklärung ab. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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