24 Fragen an Justizministerin

Auschwitz Birkenau
Grüner Justizsprecher Steinhauser brachte parlamentarische Anfrage ein.

Im Fall des Ex-KZ-Wärters Johann H. liegt jetzt eine parlamentarische Anfrage der Grünen vor. Wie berichtet, ist der mittlerweile 90-jährige Volksdeutsche zwischen November 1942 und November 1944 in einer Wachkompanie des „SS-Totenkopf-Sturmbannes Auschwitz“ im Lager Birkenau im Einsatz gestanden.

Engagierte Privatpersonen hatten H., der seit Jahrzehnten unbehelligt von der Justiz im Bezirk Eferding gelebt hat, im Februar 2012 angezeigt. Davor ist gegen den alten Mann strafrechtlich nie ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Wels leitete gegen ihn wegen des Verdachts der „Beihilfe zum Massenmord“ ein Vorverfahren ein.

Im Justizministerium liegt aber aktuell ein Gutachten auf, das H. Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen soll. Die Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt oder fortgeführt wird, dürfte in den nächsten Wochen fallen.

Historisches Gutachten

In seiner an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) gerichteten Anfrage hat der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser insgesamt 24 Punkte aufgelistet, zu denen er Auskunft fordert. Er möchte u. a. wissen, ob eventuell ein zweites Gutachten über H.s Verhandlungsfähigkeit in Auftrag gegeben wurde. Steinhauser interessiert außerdem, wie viele Personen zu dem Fall bisher einvernommen wurden und wann das stattgefunden hat. Und er verlangt Mitteilung darüber, bis zu welchem Zeitpunkt mit der Fertigstellung eines historischen Gutachtens zu rechnen sei.

KURIER-Recherchen zufolge soll der renommierte Zeithistoriker Bertrand Perz von der Uni Wien mit dessen Erstellung betraut worden sein. Seine Expertise dürfte allerdings nicht vor 2014 vorliegen. Steinhausers provokante Abschlussfrage an die Justizministerin: „Teilen Sie die Ansicht, dass die Worte von Oskar Helmer ,ich wäre dafür, dass man die Sache in die Länge zieht’ (132. Ministerratssitzung, 9. November 1948) im Jahr 2013 keine Gültigkeit mehr haben dürfen?“.

Kritikpunkt

Der Justizsprecher bemängelt, dass die Ermittlungen – seiner Ansicht nach – nur ungewöhnlich langsam vorangehen. „Mir ist nicht erklärbar, wie man nach 21 Monaten bloß ein fertiges Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit vorlegen kann.“ Er verweist darauf, dass etwa in Fällen, in denen 85-jährige Männer ihre Frauen töten, es undenkbar sei, dass nach vergleichbarer Ermittlungsdauer, ähnlich wenig vorgelegt werde. Steinhauser: „Wenn man das Strafrecht ernst nimmt, sollte es aber egal sein, ob ein Mord 1942 oder im Jahr 2013 passiert ist.“

Kommentare