Klage gegen Dom-Glocken in Linz: Urteil ergeht schriftlich

Kläger (l.) mit seinem Anwalt (r.) (Bild vom 6. Februar 2015)
Die Gerichtsverhandlung über die Klage eines Anrainers gegen die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms ist am Freitag geschlossen worden.

Prozess."Ich bin grundsätzlich davon ausgegangen, dass wir uns nicht mehr sehen", eröffnete Richterin Amalia Berger-Lehner am Freitag die zweite Verhandlungsrunde um das nächtliche Schlagen der Glocken des Linzer Mariendoms. Wie berichtet, fühlt sich Anrainer Wolfgang Lassy durch den nächtlichen "Lärm" um den Schlaf gebracht und klagt deshalb über Erschöpfungszustände "wie bei einem Burn-out". Nach der ersten Verhandlung im Februar verzichtete die Dompfarre zwar nicht auf das Stundenschlagen, aber von 23 bis 5 Uhr auf den so genannten Stundennachschlag.

Doch Lassy sind die Glocken noch immer zu laut, weshalb nun ein Urteil im Namen der Republik ergehen muss. "Wir brauchen eine Entscheidung, Frau Rat", waren sich beide Anwälte einig.

Panikreaktionen

Der Kläger führte darauf erneut aus, dass er durch die Glockenschläge zu jeder Viertelstunde – insgesamt 222 zwischen 22 und 6 Uhr – jede Nacht mehrmals aus dem Schlaf gerissen werde, was manchmal sogar zu Panikreaktionen führe. "Ich leide nicht", sagte hingegen Dompfarrer Maximilian Strasser, ebenfalls Anrainer. Die Beschwerden des Klägers habe er ernst genommen, seinen Wünschen nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat aber nicht entsprochen.

Das Urteil in der Causa kommt schriftlich. Wesentlich für die Entscheidungsfindung ist etwa die Frage, seit wann die aktuelle Läutordnung besteht und wer sie erließ, was bisher nur zum Teil zu klären war.

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