Karge Antwort der Justizministerin auf Anfragen zum Objekt 21

Karl: „Noch nicht rechtskräftig."
Grüner Nationalrat ist über die erteilten Auskünfte zu den Objekt-21-Anklagen nur wenig erfreut.

Der grüne Nationalrat Karl Öllinger stellte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) im Juni zum Fall des kriminellen Neonazi-Netzwerks „Objekt 21“ eine parlamentarische Anfrage. Ihre Antwort liegt nun vor, freut ihn aber nur wenig.

Öllinger fand es u. a. beunruhigend, dass es zwar bereits im Frühjahr 2011 Anzeigen gegen die Objekt-21-Führungsriege wegen NS-Wiederbetätigung gegeben hatte, diese aber erst heuer im Juni zu Anklageschriften geführt hätten. „Laut Staatsanwaltschaft stützen sich diese Anklagen auf Vorwürfe, die den Zeitraum 2008 bis 2010 betreffen“, sagt Öllinger. Aufgrund der überlangen Ermittlungsdauer sei es in den Folgejahren für das Neonazi-Netzwerk daher noch möglich gewesen, eine erhebliche Zahl von Straftaten zu verüben. Das fand ein Ende, als einige Mitglieder festgenommen wurden.

„Beunruhigend ist auch, dass der mutmaßliche Chef der Gruppe, Jürgen W., der ab Herbst 2010 eine Haftstrafe in Suben verbüßt hatte, von dort aus offensichtlich kriminelle Aktivitäten dirigieren konnte“, kritisiert Öllinger.

Über Facebook sei W. damals auch als „Suben Knaki“ propagandistisch tätig gewesen. Öllinger: „Auch jetzt, in der U-Haft, ist er so aktiv, dass sich andere Verdächtige durch ihn bedroht fühlen und es bereits zum Widerruf von Aussagen gekommen ist.“

Nicht öffentlich

Öllinger fragte Karl, welche Erkenntnisse den Behörden vorliegen, dass W. versucht habe, andere Verdächtige und Zeugen durch Drohung oder finanzielle Angebote zu beeinflussen. Antwort der Ministerin: „Ich ersuche um Verständnis, dass ich über Details eines nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens keine Auskünfte erteilen kann.“

Auch auf die Vorwürfe hinsichtlich einer möglichen Verschleppung der Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung ging Karl mit keinem Satz ein. „Das ist mehr als bemerkenswert“, betont Öllinger. Die Ministerin bestätigte nur, dass bisher sieben Personen wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angeklagt wurden – und „gegen drei weitere“ ermittelt werde. Allerdings: Die Anklageschrift gegen die sieben sei noch nicht rechtskräftig. Öllinger: „Merkwürdig, denn ein Prozesstermin wurde bereits öffentlich bekannt gegeben.“

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