Justiz stellt Verfahren gegen Polizei nach Demo ein

Polizisten gelang es, beide Gruppierungen zu trennen und die Situation zu deeskalieren
Pegida-Anhänger blitzte mit Strafanzeige ab. Laut Staatsanwaltschaft Linz lag kein Amtsmissbrauch vor.

Der Welser Politrabauke Ludwig Reinthaler nahm am 8. Februar an einem behördlich genehmigten "Spaziergang" der Pegida (Patriotische Europäer gegen eine Islamisierung des Abendlandes) in Linz teil. Allerdings verlief der Marsch anders, als die Organisatoren vorab angekündigt hatten – denn die vereinbarte Route konnte nicht eingehalten werden. Bereits nach wenigen Hundert Metern trafen die 150 Pegida-Spaziergänger auf Hunderte Anhänger des Bündnisses "Linz gegen Rechts", die sich ihnen in den Weg stellten.

Ein Großaufgebot der Polizei konnte verhindern, dass beide Blöcke unmittelbar aufeinanderprallten. Außer einigen Schneebällen und verbalen Beschimpfungen gab es dann keine Zwischenfälle. Nach rund eineinhalb Stunden zogen sich die Pegida-Anhänger freiwillig zurück. Die Gegendemonstranten folgten zwar noch bis zum Hauptbahnhof, dort lösten sich beide Kundgebungen aber friedlich auf.

"Recht beschnitten"

Reinthaler war über den Verlauf der Veranstaltung und das defensive Verhalten der Exekutive verärgert. Noch am selben Tag erstattete er beim Justizministerium eine Strafanzeige, in der er der Polizei schwere Dienstverfehlungen vorwarf. "Die Beamten haben nichts unternommen und auf die Weise mein Grundrecht auf Demonstration eindeutig beschnitten", behauptete der 62-Jährige. Die Verantwortlichen hätten damit den Tatbestand des Amtsmissbrauchs (§ 302) erfüllt. Reinthalers Anzeige wurde schließlich vom Ministerium via Oberstaatsanwaltschaft der Staatsanwaltschaft Linz weiter geleitet.

Eskalation vermieden

Die Anklagebehörde hat das Ermittlungsverfahren inzwischen aber eingestellt: "Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund zur weiteren Verfolgung gefunden". Der Polizei sei kein vorsätzlicher Befugnismissbrauch nachzuweisen. Begründung: Rund 170 Polizeibeamte seien insgesamt fast Tausend Teilnehmern der Gegendemo gegenübergestanden. Eine Eskalation sollte unbedingt vermieden werden. Aufgrund des zahlenmäßigen Missverhältnisses sei auf ein Einschreiten wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Versammlungsgesetz – wie Identitätsfeststellungen oder die Auflösung der Gegendemonstration – verzichtet worden. Denn dafür wäre der Einsatz von Körpergewalt und der Gebrauch von Dienstwaffen vorhersehbar gewesen.

Kommentare