Illegaler Porno-Dreh in Pfarrkirche

Pfarrer Bernhard Pauer erfuhr durch Jugendliche, dass sein Gotteshaus vermutlich schon im Vorjahr von Unbekannten geschändet wurde.
Jugendliche machten Pfarrer auf Sex-Videos aufmerksam. Geistlicher erstattete Strafanzeige

Die illegalen Porno-Videos dürften schon längere Zeit im Internet die Runde machen. Zu sehen ist eine dunkelhaarige Frau mit Rosenkranz, die sich in den Bankreihen der Pfarrkirche Hörsching entblättert und explizite sexuelle Handlungen vorführt. Besonders empörend: Bei den geschmacklosen Filmchen handelt es sich um keine Nachstellung im Studio. Die Darbietungen sind zweifelsfrei in dem denkmalgeschützten Gotteshaus aufgenommen worden – heimlich und während der Öffnungszeiten.

Filme auf Handys

Es waren Hörschinger Jugendliche, die Pfarrer Bernhard Pauer auf den Frevel in seiner Kirche aufmerksam machten: „Die Videos wurden via Handy in Umlauf gebracht. Mitte Juni bin ich informiert worden und hab’ die Polizei eingeschaltet.“

Der Pfarrer erstattete Strafanzeige. Die Aufnahmen dürften allerdings schon einige Zeit zurückliegen. Wann der Pornodreh stattgefunden haben könnte, ist noch ungeklärt. „Es ist aber auszuschließen, dass das heuer der Fall war.“ Ein Indiz dafür sei, dass in den Szenen noch das alte Gesangs- und Gebetsbuch „Gotteslob“ abgebildet ist. Dieses sei allerdings schon Ende 2013 ersetzt worden. „Der Kleidung der Hauptdarstellerin nach zu schließen, dürfte sich das Ganze außerdem nicht in der kalten Jahreszeit abgespielt haben.“ Zwar habe er das Video selbst nicht gesehen, es sich aber detailliert beschreiben lassen. „Man muss sich ja nicht jeden Schwachsinn anschauen.“

Pauer ist traurig darüber, dass das Gotteshaus auf diese Weise geschändet wurde. Die Reaktionen in der Pfarrgemeinde reichen von Fassungslosigkeit bis Wut. „Das ist eine Riesensauerei, hoffentlich kommt man den Tätern rasch auf die Spur, damit sie entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden“, bringt ein älterer Friedhofsbesucher bei einem KURIER-Lokalaugenschein die Stimmungslage auf den Punkt.

Den Tätern drohen wegen „Störung einer Religionsausübung“ bis zu sechs Monate Haft oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen.
Die auf den Videos sichtbare Darstellerin konnte von der Polizei bisher nicht ausgeforscht werden. „Wir haben sie noch nicht gefunden, planen aber jetzt, in die Szene einzutauchen und sie auf die Weise ausfindig zu machen“, betont Polizei-Sprecherin Simone Mayer.

Gültige Sakramente

Befürchtungen, dass die seit dem Frevel gespendeten Sakramente eventuell ungültig seien, widerspricht Pfarrer Pauer und beruhigt: „Die bleiben in jedem Fall gültig. Die Kirche muss auch nicht neu geweiht werden. Unmoralische Handlungen haben darauf keine Auswirkung. Die Gegenwart Gottes lässt sich durch Sünden nicht vertreiben.“

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