Haus der Freundin gesprengt: Vier Jahre Haft

Der Großteil des Einfamilienhauses wurde bei der Explosion zerstört
50-Jähriger nach Anschlag zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es war eine gewaltige Detonation, die in der Nacht zum 31. Jänner eine Wohnsiedlung in der Gemeinde Fraham (OÖ) erschütterte. Gegen 1 Uhr Früh stürzten plötzlich mehrere Wände eines Einfamilienhauses ein. Einrichtungsgegenstände flogen durch die Luft und beschädigten Nachbargebäude. Das betroffene Haus wurde großteils zerstört, nur ein Teil blieb noch stehen – auch ein Brand breitete sich aus. Der 46-jährigen Besitzerin – die in dem weniger zerstörten Trakt geschlafen hatte – gelang es gerade noch, sich im Dunkeln über eine Stiege ins Freie zu retten.

Dort stieß sie auf ihren Ex-Freund, den arbeitslosen Alois K., der am nächsten Tag ausziehen hätte sollen. Als sie den 50-Jährigen ansprach, reagierte er aber nicht. Kurz darauf war er verschwunden. Ermittlungen ergaben, dass die Explosion mutwillig herbeigeführt worden war. K. soll im Badezimmer Benzin verschüttet und angezündet haben. Dann soll er in der Werkstatt eine Gasflasche zur Explosion gebracht haben. K., der bei der Tat betrunken gewesen sein soll, erlitt im Gesicht sowie an den Händen und Unterarmen schwere Verbrennungen. Er lag längere Zeit in der Intensivstation des UKH Linz. Das Haus musste abgerissen werden. Geschätzter Schaden: Rund 250.000 Euro.

Am Dienstag musste sich der mehrfach wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten vorbestrafte Mann im Landesgericht Wels verantworten. Vorwurf der Anklage: Versuchter Mord und Brandstiftung. „Er wollte sich und seine Ex-Freundin töten“, betonte Staatsanwältin Lisa Ahamer. Anfang Jänner sei die Beziehung der beiden endgültig zerbrochen. Brigitte K. habe dem Mann ein Ultimatum für die Delogierung gesetzt. Am darauffolgenden Tag hätte der 50-Jährige ausziehen müssen. „Unser Leben ist zu Ende. Ich gehe, aber Du auch“, schrieb Alois K. bereits am 7. Jänner in einer SMS. Beim Prozess bestritt er, die 46-Jährige töten gewollt zu haben. „Ich habe nicht gewusst, dass sie zu Hause ist. Ich wollte nur, dass man mich tot aus der Werkstatt hinausträgt, das wär’ für mich eine Genugtuung gewesen.“

Widersprüchlich

Zu seiner Version passte allerdings eine SMS nicht, die er in der Tatnacht gegen 21 Uhr an Brigitte K. geschickt hatte: „Trinkst Du ein letztes Abschieds-Achterl mit?“ Das Urteil: vier Jahre Haft. Die Geschworenen sprachen K. der Brandstiftung und statt des versuchten Mordes der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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