Ex-Heimkind will 1,1 Millionen

Ex-Heimkind will 1,1 Millionen
Robert A. war nach vier Jahren Aufenthalt im Heim nicht mehr berufsfähig. Der 44-Jährige klagt das Land auf Entschädigung.

Es scheint für Robert A. die Hölle auf Erden gewesen zu sein, die er – laut eigenen Angaben – zwischen 1979 und 1983 als Zögling des OÖ-Landeskinderheims in Schloss Leonstein durchleben musste.
Der Heimleiter soll ihn fortwährend brutal gezüchtigt haben. Es folgten Demütigungen, Essens- und Freiheitsentzüge. A. soll ganze Wochenenden lang in einem Schrank eingesperrt worden sein – ohne Möglichkeit, eine Toilette aufzusuchen. Erzieherinnen sollen den Pubertierenden auch mehrfach sexuell missbraucht haben.
„Ich habe während all der Übergriffe verzweifelt versucht, meine Gefühle auszuschalten und wie beim Meditieren an etwas völlig Anderes zu denken – sonst wäre ich kaputt gegangen“, sagt A. Der 44-Jährige erinnert sich an Suizidgedanken, die er aber aufgrund seines Glaubens  jedes Mal wieder beiseite geschoben habe. „Heute bin ich sehr froh, dass ich noch lebe.“

Schwer traumatisiert gelang es dem Ex-Heimkind später nicht, eine Berufsausbildung abzuschließen oder ein normales Familienleben zu führen: „Obwohl ich nachweislich einen IQ von 140 habe.“ 2001 wurde er von der PVA als Invalide eingestuft und in Frühpension geschickt. Und im Vorjahr  bekam er vom Land OÖ  als finanzielle Geste für das erlittene Schicksal 20.000 Euro zugesprochen. Doch diese Summe steht für A. in keinem Verhältnis zum zugefügten Leid – er fordert 1,1 Millionen Euro, die er nun auf dem Zivilrechtsweg einklagt. Am Freitag begann der Prozess.

Gutachten

Die Verhandlung wurde nach kurzer Dauer wieder vertagt. Die von A. beschuldigten Ex-Erzieher sollen ausfindig gemacht und als Zeugen vernommen werden.
„Ich sehe für den Kläger keine große Chance, die Vorfälle sind längst verjährt“, betont Thomas Langer, Rechtsanwalt des Landes. Schadenersatzforderungen müssten binnen drei Jahren geltend gemacht werden. „Wegen der schweren Traumatisierung, war mein Mandant dazu nicht eher in der Lage“, widerspricht Julia Andras, Anwältin des Klägers. Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, wie stark die Beeinträchtigungen tatsächlich waren.

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