Das Postfach 49 ist als Schwindel enttarnt

anwalt beneder
Ein Organisator von unseriösen Werbefahrten versteckte sich hinter einem Postfach, jetzt wurde er ausgeforscht und verurteilt.

Das Postfach 49 in Schärding, OÖ, hat regen Briefverkehr zu verzeichnen. Täglich langen hier 40 bis 50 Schreiben von vermeintlichen Gewinnern ein, die über dieses Postfach davon verständigt wurden, dass sie einen Haupttreffer bei einem Gewinnspiel gemacht hätten.

Freilich werden die Preise in Wahrheit nie ausgeliefert bzw. ausgezahlt. Der „Spaß“ kostet nur. Dem Wiener Pensionisten Dr. Gerhard Reitsamer waren mit drei Gewinnzusagen insgesamt 7500 Euro versprochen worden: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben doch nichts zu verschenken?“.

Mithilfe des auf den Kampf gegen diese üblen Tricks spezialisierten Anwalts Gerold Beneder hat Reitsamer das Postfach 49 geknackt. Dahinter steckt ein gewisser Martin K. aus Deutschland, der auch gerne blaublütig als Markus von K. auftritt.

Der Unternehmer lockt Pensionisten zu Kaffeefahrten, bei denen ihnen überteuerte Waren oder Reisen aufgeschwatzt werden, ohne dass sie die angepriesenen Gewinne ausgehändigt bekommen.

Gerhard Reitsamer klagte Martin K. auf Auszahlung der Gewinne. Der Unternehmer behauptete beim Prozess im Bezirksgericht Döbling, er sei gar kein Unternehmer, habe mit dem Postfach 49 gar nichts zu tun und wisse nicht, wer die Gewinnzusagen verschicke. Jedermann könne das Postfach 49 als Adresse verwendet haben.

Ein Post-Mitarbeiter aus Schärding erklärte jedoch als Zeuge, das Postfach sei unter Vorlage eines Ausweises von K. angemietet und ihm die Post an seine Adresse in Deutschland nachgesendet worden. An Spitzentagen sind laut dem Zeugen bis zu 150 Sendungen pro Tag eingetroffen.

Wer mit seinem Ausweis ein Postfach hätte anmieten können und warum ein Nachsendeauftrag ausgerechnet an seine Adresse eingerichtet war, konnte der Beklagte nicht glaubwürdig darlegen.

Codewörter

Schon aus der Menge der Zuschriften schließt das Gericht, dass eine unternehmerische Organisation notwendig war, um die Sendungen zu bearbeiten. Martin K. muss zusätzlich mindestens zwei Mitarbeiter tagelang beschäftigt haben. Die Rücklaufpost war mit Codewörtern wie „MK Telefonspiel“ oder „MK Sommerfahrt“ gekennzeichnet, wobei MK laut Urteil höchst wahrscheinlich die Initialen für Martin K. sind.

Das Gericht verurteilte K. nicht rechtskräftig zur Zahlung von 7500 Euro samt Zinsen und 3800 Euro Kosten an Gerhard Reitsamer. Der Begriff „garantierter Gewinn“ auf den Zusendungen sei geradezu ein Paradebeispiel für eine irreführende Gewinnzusage.

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