Gute Chancen für Atomausstieg

Steam billows from the cooling towers of the Temelin nuclear power plant near the South Bohemian city of Tyn nad Vltavou, 80 miles (130 kilometres) south of Prague March 14, 2011. The Czech Republic has no immediate plans to review its atomic expansion plans due to the nuclear crisis in Japan following an earthquake and tsunami, the Czech's nuclear safety office chief said on Monday. REUTERS/Petr Josek (CZECH REPUBLIC - Tags: POLITICS ENERGY ENVIRONMENT)
Zwei Linzer Universitäts-Professoren bewerten Unterversicherung von AKW als EU-rechtswidrig.

Die Atomlobby ist mächtig, aber wir glauben an unsere Chance“, sagt Umweltrechtsexperte Ferdinand Kerschner. Und Europarechtler Franz Leidenmühler betont: „Unsere Ergebnisse sind hieb- und stichfest.“ Die beiden Professoren der Johannes Kepler-Universität in Linz kommen zu dem Schluss, dass die Unterversicherung von Atomkraftwerken wie jenes im tschechischen Temelin EU-rechtswidrig sei.

Gute Chancen für Atomausstieg
v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler (Institut für Europarecht, JKU Linz), Landesrat Rudi Anschober, Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Institut für Umweltrecht, JKU Linz)
Kerschner und Leidenmühler haben die Studie im Auftrag von Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober erstellt. „Wir haben den Einstieg für den Atomausstieg gefunden. Ich bin überaus optimistisch“, freut sich der Grün-Politiker. Basierend auf völkerrechtlichen Verträgen sei die Haftung, die AKW-Betreiber übernehmen müssen, begrenzt. In Tschechien liege sie zum Beispiel bei 306 Millionen Euro, in Großbritannien bei 157 Millionen Euro. „Das ist, als würde jemand von seinem Auto nur ein Rad versichern“, erklärt Jurist Kerschner.

Massive Differenzen

Stellt man nämlich den Zahlen die Schadenssummen großer Atomunfälle gegenüber, ergeben sich massive Differenzen. Die Kosten nach dem Tschernobyl-Super-GAU machten 1,37 Billionen Euro aus, die Katastrophe im japanischen Fukushima schlug sich mit umgerechnet 45 Milliarden Euro zu Buche. Die beiden Professoren aus Linz gehen davon aus, dass es sich bei Haftungsbeschränkungen – laut Europarecht – um unzulässige Beihilfen und damit um eine Wettbewerbsverzerrung handle.

Nächstliegender Rechtsschritt? Leidenmühler: „Das wäre eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen möglicherweise rechtswidriger Beihilfen.“ Sollte Brüssel untätig bleiben oder die Förderungen als zulässig ansehen, könnte die Republik Österreich klagen.

Eine weitere Möglichkeit haben auch Energieunternehmen, die sich durch die Begünstigung von AKW benachteiligt sehen. Sie können eine Konkurrentenklage bei einem nationalen Gericht eines Staates, der Beihilfen gewährt, in die Wege leiten. Anschober: „Wir führen bereits Gespräche mit einigen Firmen.“ Der Grün-Politiker hat gestern, Freitag, offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. „Diesen Schritt erwarte ich mir auch von unserer Bundesregierung.“

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