218.000 Euro vom Sparverein abgezweigt: Zehn Monate Haft

Akh Sparverein Betrug Prozess Leopoldine B.
AKH-Mitarbeiterin veruntreute Gelder eines privaten Sparvereins. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Strafhöhe ist nicht in Ordnung, diese Frau zeigt doch keine Reue“, ärgert sich Gerlinde P. am Donnerstag nach der Urteilsverkündung im Landesgericht Linz über ihre pragmatisierte Kollegin Leopoldine B. Mit 50.000 Euro Schaden gilt P.s Familie als hauptbetroffen im Betrugs- und Veruntreuungsfall.

218.000 Euro soll die 53-jährige AKH-Mitarbeiterin über einen Zeitraum von acht Jahren heimlich vom Konto des privat geführten Sparvereins abgezweigt und für sich verwendet haben. Es gibt 130 Geschädigte. „Als das bekannt geworden ist, haben sich Tragödien abgespielt“, erinnert sich P., die ihren Zorn nicht verbergen kann: „Die Frau ist so dreist.“ Auch Betriebsratsvorsitzender Branko Novakovic ist empört: „Wir haben ihr alle einschränkungslos vertraut.“

Als im August 2012 ein erster Verdacht aufkam, erstattete B. Selbstanzeige. Die AKH-Mitarbeiterin wurde suspendiert. Der Polizei händigte sie ihre akribisch geführte doppelte Buchhaltung aus. Darin war detailliert angeführt, wer wieviel am Konto haben müsste und wie hoch hingegen das tatsächliche Guthaben ist.

„Wofür haben Sie das viele Geld verwendet?“, will Ägidius Hokvatits, Anwalt des Sparvereins wissen. „Nur für den Unterhalt meiner Familie“, behauptet B. Für die Schwiegereltern, ihren kranken Mann – der wegen Depressionen in einer eigenen Wohnung lebt – und ihre Tochter. Sie habe keine Luxusgüter. Hokvatits will wissen, ob es stimmt, dass sie einen Lebensgefährten habe. B. bejaht. „Sie wurden gestern in einem Wohnmobil gesehen, wem gehört das und haben Sie dafür das Geld gebraucht?“, lässt der Anwalt nicht locker. B. verweigert die Auskunft. Ihr Verteidiger bietet mehrere Tausend Euro Schadenswiedergutmachung an: Eine Wohnung soll verkauft und eine Lebensversicherung aufgelöst werden.

„30 Monate Haft – zehn davon unbedingt“, lautet das Urteil des Schöffengerichts. „Ich nehme das Urteil an“, erklärt B. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel – rechtskräftig.

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