Wo war die Leistung? Ehrendoktortitel zum Kauf

Monika Schulte (mit echter Promotionsurkunde) ging zum Anwalt.
St. Pölten: Die Staatsanwaltschaft ist informiert.

Den Doktortitel um 49 Euro, den Professor für 79 Euro und das Kombi-Angebot Professor und Doktor um 99 Euro. Damit wirbt die Website www.doktortitel24.de. Betrieben wird sie von einer amerikanischen Religionsgemeinschaft, der RV Church & Institute Inc. mit Sitz in Miami.

Wer das Bestellformular abschickt und den vorgeschriebenen Preis zahlt, darf laut Website den Titel "Dr. h.c. of Ministry, RV/USA" oder "Dr. h.c. of Ministry, RV Institute USA" tragen und sich über den gesellschaftlichen Status einer "Very important person" freuen. Und das noch dazu ganz "legal", wie auf der Homepage verlautbart wird. Denn: "Bei allen Titeln handelt es um Ehrentitel einer anerkannten Kirche, nicht um akademische Titel. Die angebotenen Titel dürfen wie hier beschrieben geführt werden, wenn sie als kirchliche Titel erkennbar sind."

Zwei Zeilen oberhalb bewirbt man allerdings einen besonderen "Vorteil" dieser gekauften Ehrentitel: "Die Kennzeichnung h.c. ist kaum jemandem bekannt, somit ist die Wirkung zu anderen Titeln identisch."

Monika Schulte, Versicherungsmaklerin in St. Pölten und richtige, also, akademische Doktorin der Philosophie, ist verärgert. Im Februar hat sie vom sogenannten "akademischen Beratungsdienst" eine eMail erhalten: "Möchten Sie schnell und und legal Dr. h.c. werden?" war darin zu lesen.

"Ich ärgere mich massiv", sagt Akademikerin Schulte. "Diese Leute erwecken den Eindruck, dass man sich durch einen Titel eine bessere Position in der Gesellschaft kaufen kann. Andere müssen für ihren Doktortitel hart arbeiten." Ihr Anwalt, Jürgen Brandstätter (Kanzlei Hintermeier, Pfleger, Brandstätter), hat der Staatsanwaltschaft St. Pölten eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. "Es besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs", sagt er.

Verwaltungsstrafe

Rein rechtlich darf in Österreich nur dann jemand einen Ehrendoktortitel tragen, wenn er "außergewöhnliche Leistungen" für die Wissenschaft erbracht hat. Vergeben werden diese Titel von Unis oder Fachhochschulen. Und nicht – wie im erwähnten Fall – von Religionsgemeinschaften. "Nach österreichischem Recht wäre das daher auch kein Ehrentitel", heißt es aus dem Wissenschaftsministerium. Wer einen falschen Ehrendoktortitel im geschäftlichen Bereich trägt, dem droht eine Verwaltungsstrafe nach Paragraf 116 des Universitätsgesetzes, Strafrahmen bis zu 15.000 Euro. Was im privaten Bereich passiert, ist aber eine andere Sache. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.

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