Wirt muss für "Fritzl-Schnitzel" zahlen

Wirt muss für "Fritzl-Schnitzel" zahlen
Die Wortkreation „Fritzl-Schnitzel“ kommt einem St.-Pöltner Gastronomen teuer: Er muss 5000 Euro zahlen.

"Davon weiß ich gar nichts. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil ich ja in zweiter Instanz am Landesgericht St. Pölten freigesprochen wurde." Senior-Hirschenwirt Josef Otzelberger aus St. Pölten zeigt sich von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien überrascht: Er muss 5000 Euro (plus Verfahrenskosten) zahlen, weil er 2009 im Vorfeld des Fritzl-Prozesses ein "Fritzl-Schnitzel" angeboten hatte.

Die Themen-Speise war als Wochenangebot um neun Euro auf einem Speisekarten-Ständer vor dem Lokal avisiert. 150 Fleischstücke, die Otzelberger dafür eingekauft hatte, fanden aber nie den Weg auf Gästeteller. Nach vierstündiger Ankündigung räumte der Wirt den Ständer weg, weil Gäste mit juristischer Erfahrung Bedenken äußerten. Denn auf dem Plakat prangte auch ein Foto des Inzestvaters und da hakte Walter Anzböck, Konkurs-Masseverwalter der Fritzlschen Immobilienfirma ein: Der Tullner Anwalt klagte auf Verletzung des Namens- und Urheberrechts.

Die ursprünglich geforderten 10.000 Euro wurden zwar halbiert, aber das Berufungsgericht ortete beim Wirt "große Fahrlässigkeit".

Kommentare