Winzer kämpft gegen Strafe

Eder gibt nicht auf.
Andreas Eder hofft, dass das Höchstgericht seiner Beschwerde recht gibt.

Ein Winzer, der im niederösterreichischen Kamptal produziert und seine Weine mit „Kamptal“ beschriftet, kann damit durchaus eine Straftat begehen. Das hat Andreas Eder aus Langenlois am eigenen Leib erfahren. Schuld daran ist ein umstrittener Teil des Weingesetzes, der aus Eders Sicht infrage stellt, worum Konsumenten und Winzer jahrzehntelang gekämpft haben: eine präzise Herkunftsbezeichnung für Weine. Nun beschwerte sich Eder beim Verfassungsgerichtshof.

Seit das Kamptal ein sogenanntes DAC-Gebiet ist, dürfen Winzer nur noch die neu definierten Leitrebsorten, nämlich Grünen Veltliner und Riesling, mit der Herkunft Kamptal kennzeichnen. Das tut Eder und vielen anderen weh, denn: „Ich vermarkte Chardonnay, Muskateller, Rosé, Zweigelt, Weißburgunder und andere. Die kommen aus dem Kamptal. Dass das nicht draufstehen darf, irritiert viele Kunden. Jedes Etikett wäre eine Werbung für die Region“, erklärt Eder, der den DAC nicht ablehnt: „Ich fülle sogar selber welchen ab. Aber das könnte doch nebeneinander bestehen“, sagt der Winzer.

Diese Nachteile haben die Winzer des Weinbaugebietes Wagram bewogen, sich klar gegen eine Umwandlung in ein DAC-Gebiet zu entscheiden. „Besser wäre es gewesen, einen Niederösterreich-DAC zu machen, dann wären die Regionsbezeichnungen erhalten geblieben“, findet Leopold Blauensteiner, Obmann des Weinbaugebietes Wagram.

Hartnäckig

Der Langenloiser Eder jedenfalls gibt nicht auf. Als Teilerfolg sieht er, dass der Verwaltungssenat (UVS) seine Geldstrafe für das „rechtswidrige“ Beschriften von 100 Bouteillen auf eine „Ermahnung“ reduziert hat.

„Die Argumentation des UVS ist kurios. Er gibt selber zu, dass die Rechtslage extrem kompliziert ist und deshalb ein nur geringes Verschulden gegeben sei“, erklärt Eders Rechtsbeistand Gottfried Thiery. „Das reicht mir nicht. Ich will wissen, ob ich ein Rechtsbrecher bin oder nicht“, beharrt Eder. Allerdings fühlt er sich mit der Problematik allein gelassen. „Viele jammern, aber niemand unterstützt mich.“

Anders sieht das Susanne Staggl von der Weinmarketing-Gesellschaft: „Es geht um eine klare Botschaft an den Konsumenten, welcher Wein für eine Region typisch ist. Alles andere wäre verwirrend. In anderen Ländern hält man das ebenso, auch Rioja ist ja eine Region.“www.eder-weine.at

„DAC“ steht für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische Qualitätsweine. Wer auf einem Weinetikett unmittelbar nach dem Namen des Weinbaugebiets die Buchstabenkombination „DAC“ liest (z.B. Kamptal DAC), hat einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich.

Das sind beispielsweise im Krems- und Kamptal die Sorten Grüner Veltliner und Riesling. Das Weinbaugebiet Leithaberg hat einen anderen Weg gewählt und sich für gleich fünf DAC-Sorten entschieden: Chardonnay, Pinot Blanc, Neuburger, Grüner Veltliner und Cuvées daraus.

Insgesamt gibt es in Österreich 35 zugelassene Qualitäts- rebsorten (22 weiße und 13 rote). Auch in praktisch allen DAC-Gebieten werden deutlich mehr als die bekanntesten Leitsorten gekeltert. Mehr Info unter:

oesterreichwein.at

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