Wiederbetätigung aus dem Gefängnis heraus

Wiederbetätigung aus dem Gefängnis heraus
Ewiggestriger leugnet Realität. Einschlägige Delikte nehmen deutlich zu .

Wolfgang F., sitzt in der Justizanstalt Stein in Niederösterreich. Er ist der wohl bekannteste von insgesamt vier wegen Wiederbetätigung verurteilten Häftlingen in dem berühmten Gefängnis. Der 65-Jährige hört aber auch hinter Gittern nicht damit auf, das Ausmaß der Judenvernichtung des NS-Regimes hartnäckig zu leugnen. Zusätzlich zu fast sechseinhalb Jahren Haft wurde er 2015 erneut zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch, den er bis zuletzt bekämpfte, wurde erst kürzlich rechtswirksam. Eine Freilassung rückt für ihn wieder in die Ferne.

Doch das scheint F. nicht zu stören. Einsichtig ist F. – wie auch andere Ewiggestrige – nicht: "Ich habe Gutachten verschickt und werde es weiterhin tun, auch wenn sie mich hundert Jahre einsperren", stellte er fest.

Der ehemalige, inzwischen aus der FPÖ ausgeschlossene Wiener Bezirksrat F. gilt in der Justizanstalt Stein bisher als problemloser Gefangener. Frei bewegen darf er sich nur innerhalb seiner Abteilung, wo er als Hausarbeiter tätig ist. Er ist auch separiert von seinen Gesinnungsgenossen untergebracht.

Post

Wie konnte F. aus der Haft seine "Gutachten" verschicken, in denen er die technischen Möglichkeiten für das Ausmaß der Massenvernichtung leugnet? "Die Post jedes Gefangenen wird überprüft – außer, sie geht an seinen Anwalt", sagt der Pressesprecher der Justizanstalt Stein, Günter Ropp. Und: Es sei für Justizbeamte nicht einfach festzustellen, ob eine Formulierung ein strafrechtliches Delikt darstellt.

Generell werden die Fälle von Wiederbetätigung häufiger, die Zahl der Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz steigt deutlich an: Waren es im Jahr 2000 noch 20 Fälle, so gab es 2014 bereits 54 – zuletzt also ein Anstieg um 26 Prozent. Wegen Verhetzung wurden 2013 acht Personen verurteilt, 2014 gab es 27 Urteile.

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