Wende im Hakenkreuz-Krimi: "Opfer" wird angeklagt

Robert T. nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus
Laut dem Staatsanwalt wurden die Überfälle in Wahrheit inszeniert. Der 52-Jährige soll sich die Hakenkreuze selbst in den Körper geritzt haben.

Der Fall der Hakenkreuz-Attentate auf einen 52-jährigen Niederösterreicher nimmt eine spektakuläre Wende. Das Opfer mutiert tatsächlich zum Verdächtigen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist sich sicher, dass Robert T. die Angriffe inszeniert und sich die Verletzungen selbst zugefügt hat. Deshalb hat der Staatsanwalt diese Woche Anklage gegen den 52-Jährigen und seine Ehefrau erhoben. Robert T. muss sich wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung und falscher Beweisaussage, seine Frau wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor dem Richter verantworten, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl.

Der Krimi hatte wochenlang für Schlagzeilen gesorgt. Nach einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit soll Robert T. das erste Mal im September 2015 auf einem Feldweg in Bad Fischau von drei Maskierten überfallen und misshandelt worden sein. Er hatte massive Schnittwunden und nach dem Vorbild des Hollywood-Films "Inglourious Basterds" ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt. Der Schwiegersohn seiner Nachbarn saß als Tatverdächtiger drei Monate in U-Haft, wurde aber freigesprochen.

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Vergangenen Februar dann der zweite Zwischenfall: Robert T. wurde unterkühlt und mit am Rücken gefesselten Händen auf einem Feldweg nahe seines Wohnhauses gefunden.Sein Körper war übersät mit Schnittwunden, in die Brust hatte er wieder ein Hakenkreuz geritzt.Er machte wieder seine Nachbarn für den Angriff verantwortlich.

Mordkommission

Mordermittler nahmen den Fall an sich, werteten Videomaterial einer Überwachungskamera aus, suchten nach Zeugen und mehr. Auch eine Rufdatenrückerfassung vom Tatort brachte keinerlei Treffer. Die Täter sollen bei dem Überfall das Auto des 52-Jährigen versteckt haben. Doch Tatort-Ermittler fanden keinerlei fremde DNA oder Fingerabdrücke.

Die Staatsanwaltschaft ließ von einem medizinischen und einem psychiatrischen Sachverständigen die Frage klären, ob Robert T. sich die Verletzungen auch selbst zugefügt haben könnte. Der Mediziner hält das für möglich. Laut dem Psychiater hat Robert T. ein gesteigertes Verlangen nach Aufmerksamkeit. Prozesstermin gibt es noch keinen.

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