Verlobte mit Pkw überrollt: Verdächtiger ist frei

Stephanie S. wurde von ihrem Verlobten überrollt
Nach zwei Monaten in der U-Haft gibt es keinen Mordverdacht mehr gegen den Verlobten der Toten.

Zwei Monate saß Emanuel S. wegen Mordverdachts in der Justizanstalt Korneuburg hinter Gittern – anscheinend zu Unrecht. Der Verdacht, dass der 30-jährige Künstler seine Verlobte Anfang Juli bewusst auf einem Feldweg überfahren und getötet hat, hat sich nicht erhärtet. Im Gegenteil: S. wurde vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. "Es gibt keinen dringenden Tatverdacht mehr" sagt dazu der Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft, Friedrich Köhl.

Die Tragödie, die sich Anfang Juli im Bezirk Bruck an der Leitha zugetragen hat, war von Anfang an mysteriös. Die 32-jährige Schauspielerin und Sängerin Stephanie S. war nach durchzechter Nacht von ihrem Gesangspartner und Verlobten auf einem Feldweg wenige Meter vor ihrem Haus überrollt und getötet worden. Weil der Haftrichter bei der Tatort-Rekonstruktion im August Ungereimtheiten in den Aussagen des Verdächtigen erkannte, wurde wegen Mordverdachts die U-Haft verhängt.

Vergangene Woche wurde Emanuel S. nach zwei Monaten wieder freigelassen. Für seinen Anwalt, Rudi Mayer, eine klare Entscheidung: "Der psychiatrische Gutachter räumt ein, dass es bei solchen Ereignissen zu einem Gedächtnisverlust kommen kann." Dass sich der Verdächtige an den Unfallhergang nicht erinnern kann, sei somit plausibel.

Warum der 30-Jährige seine am Boden liegende Freundin nicht gesehen hat, erklärt Mayer zum einen mit der Alkoholisierung seines Mandanten. Laut Gutachter können es zum Zeitpunkt des Unfalles bis zu 2,4 Promille gewesen sein. Mehrere Stunden nach dem Unfall ergab der Alkotest 1,5 Promille. "Außerdem gibt es auf dem Feldweg einen starken Wechsel zwischen hell und dunkel", so Mayer. Es sei gut möglich, dass man jemanden übersieht, der dort am Boden liegt. Wie die Blutuntersuchung ergab, war das Opfer ebenfalls stark alkoholisiert.

Kein Motiv

Da laut dem Anwalt bisher kein passendes Motiv gefunden wurde, musste Emanuel S. mangels dringenden Tatverdachts freigelassen werden. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Sie muss nun entscheiden, ob sich der 30-Jährige wegen Mordes oder fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten muss.

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