Ungleicher Kampf um Direktmandate

Vorbereitungen für die Wahlen laufen
Wachsende Ballungszentren und Bezirksauflösung lassen ländliche Bezirke in Niederösterreich um Sitze bangen.

Die nächste Landtagswahl findet in Niederösterreich laut Plan erst 2018 statt. Trotzdem gibt es bereits jetzt hitzige Debatten um die Mandate. Der Ruf nach einer Wahlrechtsreform wird laut.

Im Fokus stehen die so genannten Grundmandate, also jene Sitze im Landtag, die Parteien bei entsprechender Stimmenanzahl direkt in den Wahlkreisen erringen können. Wie viele davon pro Bezirk maximal erreicht werden können, das orientiert sich an der Einwohnerzahl. Da urban geprägte Gegenden wachsen, verlieren ländliche Bezirke (wo die Einwohnerzahl stagniert oder gar sinkt) Direktmandate. Die Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung hat dabei ebenfalls Auswirkungen.

"Es kann nicht sein, dass bald in einem Viertel aller Bezirke für die Parteien keine realistische Chance auf ein Grundmandat besteht", analysiert der Scheibbser Abgeordnete Toni Erber. In seinem Wahlkreis wird es 2018 statt zwei nur noch ein Grundmandat geben – für dessen Erreichen aber mehr Stimmen notwendig sind. Die Bezirks-ÖVP würde mit dem 2013er-Ergebnis in drei Jahren kein Grundmandat mehr bekommen. Mit 15.079 Stimmen überbot die Scheibbser ÖVP 2013 die erforderlichen 10.800 Stimmen locker. "2018 müssten wir schon um die 17.800 Stimmen schaffen um das Grundmandat zu halten", klagt Erber. Laut ihm wäre der Bezirk Scheibbs dann so wie Waidhofen/Thaya, Gmünd, Horn und Lilienfeld ohne direkt gewählten Vertreter im Landesparlament. 2023 käme dann auch Zwettl zum Klub.

Für Erber ist das demokratiepolitisch bedenklich, er hat die Angelegenheit im Landtagsklub thematisiert. "Im Sinne des Föderalismus" müsse "auch föderalistische Vertretung der Bürger" möglich sein. Er hofft auf eine Reform des Wahlrechts.

Gewinner

Auch Amstetten wird ein Grundmandat verlieren und hält dann bei vier. Die wachsenden Bezirke Baden (derzeit 4) und Korneuburg (2) bekommen je ein Grundmandat dazu. Bezirke, an die einwohnerstarke Gemeinden von Wien-Umgebung angegliedert werden, profitieren ebenfalls: Bruck hält dann drei statt einem Grundmandat, Gänserndorf vier statt drei und Sankt Pölten sechs statt fünf.

ÖVP-Manager Gerhard Karner beruhigt: "Unser internes Vorzugsstimmen-System stellt sicher, dass trotz möglichen Verschiebungen von Grundmandaten jene Vertreter in den Regionen zum Zug kommen, die gute Arbeit leisten und von der Bevölkerung gewählt werden. Gerade die Bürgernähe ist unsere zentrale Stärke."

Landtagssitzung

Mit einem Bündel von rechtlichen Änderungen verabschiedet sich der Landtag heute, 24. September, offiziell vom Bezirk Wien-Umgebung. Landeshauptmann Erwin Pröll hatte die Maßnahme bereits vor zwei Wochen angekündigt.
Die Novelle des „NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes“ sieht künftig nur noch 20 Verwaltungsbezirke vor. Dementsprechend müssen auch Landtagswahl- und Gemeindeordnung geändert werden; ebenso Personalvertretungs- und Landeskulturwachengesetz, Jagd- und Grundverkehrsgesetz, Landarbeits-, Gemeindebeamtendienst- und Landarbeiterkammer-Wahlordnung sowie das Sozialhilfe- und Mindestsicherungsgesetz. Aus all diesen Bestimmungen verschwinden jene Elemente die auf den Bezirk Wien-Umgebung verweisen.
„Ziel ist es, das Bürgerservice noch effizienter und bürgernäher zu gestalten. Die geplante Neuordnung soll in enger Absprache mit den betroffenen Gemeinden ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten“, sagt dazu ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger.
„Wir begrüßen diesen ersten Schritt, weil er ein richtiger Auftakt zu einer großen Verwaltungsreform sein kann. Die Magistrate der Statutarstädte könnten sehr gut die Aufgaben der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften übernehmen“, sagt SPÖ-Klubchef Alfredo Rosenmaier. Die FPÖ wird das Bezirkshauptmannschaften- Gesetz ablehnen, auch die Grünen werden nicht zustimmen.

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