Tschetschenischer Familie droht Abschiebung

Die Eltern Rasjet und Abubakar versuchen, Angst und Sorgen von ihren Kindern fernzuhalten. Doch ihnen allen droht die Abschiebung
Der Asylantrag einer tschetschenischen Familie wurde abgelehnt. Die Pfarre Ybbs/Donau ortet ein unfaires Verfahren und kämpft um das Bleiberecht.

Weil er gemeinsam mit zwei Bekannten einen angeschossenen Regierungsgegner, der blutend auf der Straße lag, ins Spital gebracht hat, soll der 44-jährige Familienvater Abubakar Ustarkhanov ins Visier der tschetschenischen Regierung geraten sein. Einer seiner Bekannten sei wegen der Hilfsaktion umgebracht worden, der zweite verschwand, erzählt Ustarkhanov.

2012 sind der 44-jährige Tschetschene, seine Frau Rasjet und deren vier Kinder aus ihrem Heimatland nach Österreich geflüchtet. „Man hat uns unsere Kinder weggenommen. Fast eine Woche lang wussten wir nicht, ob wir sie je lebend wiedersehen“, erzählt die Frau. Zwei Mal sei ihr Mann verhaftet und gefoltert worden. Dann entschloss sich die Familie zur Flucht. „Wenn wir zurück in unsere Heimat gehen, sind unsere Kinder wieder weg“, fürchtet die vierfache Mutter. Ihr Mann sei in Tschetschenien mit dem Tod bedroht.

Seit ihrer Ankunft 2012 lebt die sechsköpfige Familie in Ybbs/Donau in Niederösterreich. Die Kinder gehen zur Schule, zur Vorschule und in den Kindergarten. Sie haben Freunde gefunden und spielen am liebsten Uno und Schwarzer Peter. Der neunjährige Alchazar ist amtierender Bezirksmeister im Judo. „Diese Familie hatte von Anfang an keine Chance“, sagt Josef Weiß, Diakon in der Pfarre Ybbs. Er kämpft gemeinsam mit seiner Frau und dem Pfarrer um ein Bleiberecht. „Für beide Elternteile gibt es bereits fixe Jobzusagen. Auch eine Wohnung wurde zur Verfügung gestellt“, sagt Weiß.

Folter

Seit Beginn des Asylverfahrens sei alles schiefgelaufen. „Das Verfahren war unfair“, sagt Weiß. „Bei der Einvernahme wurde statt Tschetschenisch Russisch gedolmetscht. „Abubakar spricht aber kaum Russisch.“ Das sei auch der Grund, warum es bei der Einvernahme der beiden Elternteile zu „widersprüchlichen Aussagen“ gekommen sei. „Es gäbe keine Widersprüche, wenn man Tschetschenisch mit ihm gesprochen hätte“, sagt Diakon Weiß.

Der Asylantrag der Familie wurde abgelehnt. „Das bedeutet das Todesurteil für den Vater, der noch immer an den Folgen der Folter leidet“, sagt Weiß. Dass Ustarkhanov gefoltert wurde, bestätigt auch ein ärztliches Attest aus Österreich. Die Diagnose: Angstzustände, posttraumatische Belastungsstörung, Schädel-Hirn-Trauma, Misshandlungssyndrome. In dem Attest wird der 44-Jährige als „Opfer von Verbrechen oder Terrorismus einschließlich Folterung“ bezeichnet.

Laut Innenministerium ist der Asylantrag im August 2013 rechtskräftig abgelehnt worden. Abubakar Ustarkhanov, seiner Frau und seinen vier Kindern droht nun die Abschiebung.

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