Todes-Waggon: Arbeiter wurde verurteilt

(Symbolbild)
Acht Monate bedingte Haft für Verschubleiter, der einen Fehler gemacht haben soll – nicht rechtskräftig.

Für Frau L. und ihre beiden Söhne wird das Urteil, das am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten gefällt wurde, vermutlich nur ein schwacher Trost sein. Dennoch haben sie jetzt die Gewissheit, dass es Schlamperei war, die ihren Ehemann und Vater Leopold L. das Leben gekostet hat.

Ende Juli 2013 war das Auto des Mostviertlers von einem führerlosen Schotter-Waggon erfasst und zermalmt worden. Das Unglück passierte auf einem Bahnübergang in Wieselburg im Bezirk Scheibbs. Einige Kilometer vom Unfallort entfernt hatten damals Bauarbeiten stattgefunden.

Zum Zeitpunkt der Tragödie war ein 62-jähriger Deutscher als Verschubleiter eingesetzt. Laut Staatsanwaltschaft soll er einen Klemmkeil zu lose angezogen haben, deshalb setzte sich der Waggon in Bewegung und rollte zwei Kilometer weit bis nach Wieselburg.

Der Angeklagte stritt allerdings die Vorwürfe ab, zudem sei er über die Neigungsverhältnisse in dem Streckenabschnitt nicht informiert worden.

Am Donnerstag wurde beim letzten Prozesstag von Zeugen aber nochmals deutlich gemacht, dass der 62-Jährige den KIemmkeil gar nicht verwenden hätte dürfen. Seit Jahren schon wird dieser Keil nicht mehr benutzt, zum Einsatz kommt ein sogenannter Hemmschuh. Der Angeklagte hätte dies aus den Schulungen auch wissen müssen. Zudem sei es auch in der Verantwortung des Verschubleiters gelegen, dass er sich um die ordnungsgemäße Sicherung des Waggons zu kümmern gehabt hätte.

Das Urteil: Acht Monate bedingte Haft für den 62-Jährigen. Zudem muss er Trauergeld an die Familie zahlen. Der Angeklagte hat sich Bedenkzeit erbeten – nicht rechtskräftig.

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