Streit um Schadenersatz

Rechtsanwalt Josef Wegrostek mit der betroffenen Mutter
Glastüre am Bahnhof in Strasshof fiel auf vierjähriges Mädchen. ÖBB lenkte im Streit um Schadenersatz nun doch ein.

"Sie hat sich überhaupt nicht bewegt, nicht geweint, überall war nur Blut. Ich dachte, sie ist tot", erinnert sich Miglena N. an den folgenschweren Unfall ihrer Tochter Ende April am Bahnhof in Strasshof. Weil der Wind zu stark ging, wollte das vierjährige Kind die Glastüre schließen. Dabei brach das 120 Kilo schwere Teil plötzlich aus den Scharnieren und stürzte auf die 13 Kilo schwere Viktoria.

"Ich war ganz allein. Ich hatte Angst, dass ich die Türe nicht wegschieben kann." Die Tochter wurde umgehend ins Spital geflogen. Neben den äußeren Verletzungen hatte Viktoria innere Blutungen im Kopf und Ohr sowie einen sechsfachen Schädelbruch erlitten.

Streit um Schadenersatz
Die schwer-verletzte Viktoria
Zwei Wochen musste die Vierjährige im Spital bleiben. Danach wurde ihr rund zwei Monate komplette Ruhe verordnet. Bis heute leidet sie an einem teilweisen Gehörverlust am linken Ohr.

Mittlerweile kann das Mädchen wieder in den Kindergarten gehen. Dennoch wird der Weg dorthin täglich zur Qual, weil Mutter und Tochter mit dem Zug nach Wien fahren müssen. "Wir benutzen seither einen anderen Bahnhof", sagt die Mutter.

In Strasshof würden immer wieder die Erinnerungen hochkommen. "Immer wieder fragt mich Viktoria, warum der Unfall passiert ist und warum ich es nicht verhindert habe", sagt Miglena N., die sich deswegen selbst Vorwürfe macht.

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde der Fall untersucht. Ein Gutachten kommt nun zum Schluss, dass die Bänder, mit denen die Glastüre gesichert war, nicht stark genug waren. Zudem seien auch die Scharniere nicht in Ordnung gewesen. Wer für die unsachgemäße Befestigung verantwortlich ist, sollen noch weitere Erhebungen klären.

Schuldfrage

Die ÖBB hatte den Vorfall damals bedauert und sämtliche baugleichen Elemente an Bahnhöfen austauschen lassen. Als es jedoch darum ging, die Kosten für Betreuung und Folgeschäden im Fall der Vierjährigen zu übernehmen, blockte man ab. "Da hat einer die Schuld auf den anderen geschoben", kritisiert Viktorias Anwalt Josef Wegrostek die Reaktion seitens der ÖBB.

Am Montag wurde der Fall aber an die Versicherung weitergereicht und die gestellten Forderungen (Schadenersatz) laut Wegrostek akzeptiert. Die Höhe muss nun ein Gutachten klären. Die ÖBB waren zu keiner Stellungnahme erreichbar.

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