St. Pölten: Einweisung nach Amokfahrt

Angeklagter soll gewusst haben, dass sich Menschen im Geschäft befanden.
44-Jähriger hatte Jeep in Auslage von Frisörsalon gelenkt.

Mit der – nicht rechtskräftigen – Einweisung eines 44-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete am Dienstag in St. Pölten der Prozess um dessen Amokfahrt in eine Friseursalon-Auslage. Der Beschuldigte hatte am 23. November mit einem Jeep die Glasfront durchbrochen und eine Angestellte, eine Kundin sowie Zeugen mit dem Umbringen bedroht.

Von einer "Spur der Verwüstung", die der Angeklagte hinterlassen habe, sprach Staatsanwältin Michaela Oberhauser. Obwohl der 44-Jährige gewusst habe, dass sich Menschen in dem Salon in Hofstetten-Grünau befanden, sei er frontal auf das Geschäft zugefahren. Mit 20 km/h durchstieß der Wagen die Frontscheibe, reversierte und lenkte den Jeep noch einmal hinein.

Laut Anklage schrie er zudem "Ich bring’ euch um". Die Opfer hätten Todesangst gehabt, meinte Oberhauser – weswegen dem 44-Jährigen auch gefährliche Drohung mit dem Tod in mehreren Fällen angelastet wurde. Dem Vorfall war ein Streit mit der Lebensgefährten der Salon-Inhaberin vorausgegangen.

Der 44-Jährige habe diese Drohung zu keinem Zeitpunkt ernst gemeint, argumentierte hingegen die Verteidigung. Laut Gutachten hat der Angeklagte nach einem Schädel-Hirn-Trauma eine organische Persönlichkeitsstörung. Bei der Tat befand er sich in einem "schweren seelischen Ausnahmezustand".

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