Schüsse im Gericht: Hatte Täter Vollrausch?

Schüsse im Gericht: Hatte Täter Vollrausch?
Jener Mann, der im Dezember 2009 im Bezirksgericht Hollabrunn eine Mitarbeiterin erschoss, will eine Neuauflage seines Prozesses.

Johann Preiss, ein verurteilter Mörder, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dorthin hat seine Verteidigerin Christine Lanschützer ihre Beschwerde geschickt. "Das war kein faires Verfahren", sagt sie. Und fordert für ihren Mandanten "eine angemessene Entschädigung für die Verletzung seiner Grundrechte". Zusätzlich strebt sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Österreich an.

Auch Opferanwältin Kristina Venturini war nicht untätig. Seit dem Prozess wartet die Familie der erschossenen Silvia Mestnik auf versprochenes Schmerzensgeld. Nun hat die Anwältin eine neue Geldquelle gefunden: Einen bisher unbekannten Campingplatz in Ungarn, der Preiss gehört.

Preiss war im Dezember 2009 stark alkoholisiert mit einer Schusswaffe ins Bezirksgericht Hollabrunn gefahren und wollte zu einer Richterin, mit der er nach einem Scheidungsverfahren eine Rechnung offen hatte. Doch Gerichts-Mitarbeiterin Silvia Mestnik stellte sich in den Weg und wurde erschossen. Sie hinterlässt zwei Kinder und einen Mann.
Die Angehörigen des Opfers klagten Schmerzensgeld ein – 280.000 Euro wurden der Familie zugesprochen. Doch der Verkauf des Preiss-Hauses in Maissau brachte nur rund 30.000 Euro. Zusätzlich warteten Banken auf ihr Geld. Für Familie und Kollegen blieben schließlich 5000 Euro. Doch jetzt hat Venturini eine neue Geldquelle gefunden. "In der Nähe von Budapest gibt es einen 3500 großen Campingplatz. Preiss ist Alleineigentümer und vermietet das Areal." 5000 Euro jährlich gibt es laut der Anwältin an Einnahmen. Und die will sie den Hinterbliebenen des Opfers sichern. "Es schaut gut aus", sagt sie.

Wiederaufnahme

Verteidigerin Lanschützer geht es nun vor allem um die Beschwerde in Straßburg. Sie sieht viele Gründe für einen Erfolg in der Sache: "Ein entlastendes Gutachten und entlastende Zeugen wurden meinem Mandanten verwehrt." Das eingebrachte Gutachten, dass Preiss trotz erheblicher Alkoholisierung eine Zurechnungsfähigkeit attestierte, sei " nach veralteten Methoden" erstellt worden. Außerdem hätte man die "beste" Annahme der Alkoholisierung, also 3,1 Promille werten müssen. "Das ist ein Vollrausch. Da ist man nicht zurechnungsfähig." Preiss nützt die Zeit im Gefängnis, um zu schreiben. Er hat bereits sein zweites Buch fertig. Verlegt wurde bisher noch keines. Doch das würde auch Opferanwältin Venturini nicht stören – Einnahmen von Preiss bedeuten gleichzeitig Geld für die Opfer.

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