Schlepper-Prozess beginnt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge unter den acht Beschuldigten. Urteil für 6. Mai erwartet.

Am Landesgericht Wiener Neustadt beginnt am Montag ein ungewöhnlicher Schlepper-Prozess. Denn die meisten der acht Angeklagten, die im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Einschleusung von Asiaten mitgeholfen haben sollen, sorgten als Asyl-Aktivisten für Schlagzeilen: Sie machten bei der Besetzung der Wiener Votivkirche mit, vier lebten dann im Servitenkloster.

Die zwischen 19 und 38 Jahre alten Männer aus Pakistan, Indien und Afghanistan sollen seit Frühjahr 2013 die illegale Ein- bzw. Durchreise vorwiegend pakistanischer Staatsangehöriger unterstützt haben. Die Anklage umfasst 21 Seiten und erläutert zwar, wie die Schleppungen im großen Stil organisiert werden, die Beschuldigten selber dürften aber eher kleine Fische sein.

Das Prozedere der Schlepperei: Die Asiaten werden zunächst über den Iran und die Türkei nach Griechenland befördert, wofür sie bis zu 10.000 Euro bezahlen müssen. In Griechenland ist dann vorerst Endstation, die illegalen Migranten müssen dort nämlich wieder Geld für die Weiterreise verdienen. Sind die nötigen Barmittel vorhanden, werden sie über Mazedonien und Serbien nach Ungarn geschleust. Die Grenzübertritte erfolgen meist zu Fuß, in Gruppen von 30 bis 40 Personen. Danach geht es mit "Zugschleppern" weiter nach Österreich.

Hier hakt die Anklage bei den Beschuldigten ein. Sie sollen die Geschleppten durch Österreich "begleitet" haben, indem sie für die Durchreise in andere EU-Länder (Deutschland, Italien, Frankreich) Zugfahrkarten oder bei einer Online-Plattform private Mitfahrgelegenheiten besorgt haben sollen.

Karitative Einrichtungen "ausgenutzt"

Gab es Verzögerungen bei der Weiterreise in die Zielländer, sollen sie auch Unterbringungsmöglichkeiten organisiert haben. "Insbesondere im Servitenkloster, in dem muslimischen Gläubigen ein als Moschee gewidmeter Raum für die Religionsausübung zur Verfügung gestellt wurde, nächtigten die zu schleppenden Personen", steht in der Anklageschrift. Dabei sollen die Beschuldigten die Dienste karitativer Einrichtungen "zur Entfaltung ihrer kriminellen Tätigkeiten" ausgenutzt haben, weil sie "wussten, dass in dem Kloster nicht Nachschau gehalten werden würde".

Mit teilweise namentlichen, aber auch noch unbekannten Mittätern sollen die acht Angeklagten Mitglieder eines weitverzweigten Täternetzwerks sein. Die Ermittlungsergebnisse basieren überwiegend auf Telefonüberwachungen. Vier Angeklagte bestreiten alle Vorwürfe, drei legten Teilgeständnisse ab, ein Mann ist geständig. Einer der Verteidiger, der Wiener Rechtsanwalt Philipp Bischof, bezeichnete die Anklagevorwürfe als "sehr aufgebauscht".

Haftstrafen bis zu zehn Jahren drohen

Die Wiener Neustädter Richterin Petra Harbich hat für den Prozess 14 Verhandlungstage ausgeschrieben. Nach dem vorläufigen Plan soll es am 6. Mai ein Urteil geben. Den Beschuldigten drohen im Falle von Schuldsprüchen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Sieben Angeklagte befinden sich seit Monaten in U-Haft, der achte wurde Ende Jänner enthaftet. Ihr Fall war 2013 mitten in den Vorwahlkampf geplatzt. Just als die ersten pakistanischen Flüchtlinge, die bei der Besetzung der Votivkirche mitgemacht und später im Servitenkloster gelebt hatten, aus Österreich abgeschoben wurden, kam der Schlepperei-Verdacht gegen einige Männer aus dieser öffentlich bekannt gewordenen Flüchtlingsgruppe auf. Hausdurchsuchungen im Servitenkloster waren die Folge. Insgesamt acht Personen wurden festgenommen, darunter vier aus dem Servitenkloster.

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