Rinder gequält: Drei Monate bedingt

Rinder gequält: Drei Monate bedingt
Der Landwirt hatte seine Rinder an zu engen Ketten und unter qualvollen Bedingungen gehalten.

Drei Monate bedingte Haft: So lautete am Dienstag das bereits rechtskräftige Urteil gegen einen Landwirt, der sich wegen Tierquälerei am Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya zu verantworten hatte. Er soll fünf Rinder an zu engen Ketten gehalten haben, die beim Auffinden der Tiere im April bereits unter deren Haut eingewachsen waren.

Laut Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) führte Richterin Bettina Freyer in ihrer Urteilsbegründung an, dass das Quälen der ganzen Herde über mehrere Monate hindurch ebenso wie das Herausreißen der Ketten bei der Abgabe der Rinder an einen Gnadenhof keine Unfälle gewesen seien, die "manchmal passieren". Die Richterin habe es "persönlich skandalös" gefunden, dass sich "Landwirte durch eine einfache, nicht überprüfte Erklärung vom Verbot der dauernden Anbindehaltung selbst ausnehmen können". Zudem sei es "nicht tolerierbar" - wenn man die Tiere angebunden halte - diesen "untersten, untersten, untersten Standard" noch zu unterschreiten.

Das Urteil sei daher angemessen, da aufgrund von generalpräventiven Überlegungen eine bedingte Geldstrafe nicht ausreichend gewesen wäre, hieß es. Der Landwirt hatte sich am ersten Verhandlungstag im September laut Aussendung schuldig bekannt.

"Klares Signal"

"Es kommt selten vor, dass Tierquälerei abgestraft wird, nur ganz selten landen Fälle vor dem Strafgericht", sagte Elmar Völkl vom VgT. "Doch die Zeiten ändern sich." Es sei "ein richtungsweisendes Urteil" gefallen, mit einem klaren Signal an Tierhalter, dass die Unterschreitung der ohnehin niedrigen Mindeststandards nicht mehr toleriert werde.

Der VgT hatte im April Anzeige erstattet. Auf Bildern, die dem Verein zugespielt worden waren, war damals zu sehen, dass die Tiere inmitten von Kot, Urin und verfaulten Futterresten lebten. Zudem hatten sich durch die Daueranbindehaltung bereits die Ketten im Nacken der Rinder verwachsen. Dadurch waren blutende und eitrige Wunden entstanden. Die Tiere hätten danach notgeschlachtet werden sollen, fanden nach Bekanntwerden des Vorfalls aber dann eine Unterkunft im niederösterreichischen Gnadenhof Gut Aiderbichl in Kilb.

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