Rechtskräftig: Pfarrer muss vier Jahre ins Gefängnis

Anwalt Michael Dohr (li.) will eine Wiederaufnahme. Für Pater Fabian war die Sache eine Beziehung.
Homosexuelle Beziehung bringt Ex-Pfarrer hinter Gitter. Anwalt beantragt Wiederaufnahme.

Als die Vorwürfe erstmals laut wurden, sammelte die Pfarrgemeinde in Traiskirchen (NÖ) sogar Unterschriften für ihren beliebten Pater. Die Homosexualität des Geistlichen und das enge Verhältnis zum erwachsenen Sohn einer befreundeten Familie galt als offenes Geheimnis.

Nun bringt die fatale Beziehung den Ex-Pfarrer allerdings für vier Jahre hinter Gitter. Das Oberlandsgericht Wien (OLG) hat am Donnerstag die unbedingte Freiheitsstrafe gegen den 49-Jährigen um acht Monate angehoben. Und zwar aus Gründen der Generalprävention, da sich sexuelle Übergriffe von Würdenträgern häufen.

Wie berichtet, wurde der Benediktiner-Pater am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung verurteilt. Der 49-Jährige soll seinen heute 26-jährigen Bekannten mehrmals betäubt und sich danach an ihm sexuell vergangen haben.

"Das war eine Privatangelegenheit - Begründung der Generalprävention ein Witz"

Pater Fabian und sein Anwalt Michael Dohr haben dem Gericht vergeblich versucht zu beweisen, dass es sich um eine Liebesbeziehung gehandelt habe. "Das war eine Privatangelegenheit und hat mit seiner Funktion als Pfarrer nichts zu tun. Daher ist auch die Begründung der Generalprävention ein Witz", wettert Dohr gegen die Entscheidung des OLG.

Ob der Pfarrer seine Haft schon in den kommenden Wochen antreten muss, ist noch unklar. Dohr bringt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Er hat die notariell beglaubigte Aussage von Zeugen, die den Pater und sein Opfer beim Schmusen und Austausch von Zärtlichkeiten gesehen haben.

Kommentare