Prozess: Gerichtspräsident gestalkt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Angeklagte soll einen Landesgerichtspräsidenten beharrlich verfolgt haben.

Ein Prozess um beharrliche Verfolgung hat am Dienstag in Korneuburg begonnen und wird am Donnerstag fortgesetzt. Stalking-Opfer ist ein niederösterreichischer Landesgerichtspräsident, dem der Angeklagte u.a. einen Wildschweinkopf in den Garten geworfen haben soll. Der 54-Jährige liegt - wie lokalen Medienberichten wiederholt zu entnehmen war - seit Jahren mit den Behörden im Clinch.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, das Haus des Juristen beobachtet, ihm - auch am Arbeitsplatz - aufgelauert und ihn auf Plakaten gefährlich bedroht zu haben. Auch dessen Ehefrau sei u.a. durch Telefonate belästigt worden. Ein weiterer Vorwurf betrifft die Verfolgung eines Kommunalpolitikers, gepaart mit Sachbeschädigung durch das Anbringen von Plakaten am Gemeindeamt. Die Betroffenen sind am Donnerstag als Zeugen geladen.

Der Niederösterreicher bekannte sich vor Einzelrichterin Anna Wiesflecker nicht schuldig. Sein Verteidiger Rudolf Lind verwies auf den umfangreichen Akt - es werde zu prüfen sein, was dahinter stecke. Der Anwalt sprach von "Anklagen" seines Mandanten gegen diese Personen. Der 54-Jährige gebe zu, "ein, zwei Mal" angerufen zu haben, den Schaden habe er - durch Reinigung - wiedergutgemacht.

Betrugsvorwurf

Die von ihm geäußerten Vorwürfe und plakatierten Anschuldigungen würden "zu 100 Prozent" stimmen, betonte der Angeklagte. Zehn Jahre hindurch sei er vom Gericht benachteiligt worden. In seiner Gemeinde, wo er sich um ein Grundstück betrogen sieht, habe er Demos und Veranstaltungen angemeldet. Ja, er habe Kontakt zum damaligen Bürgermeister gesucht - um "in aller Ruhe" mit ihm zu reden. Es sei sein Recht als Staatsbürger, um die Aufklärung eines Betrugs zu ersuchen, sagte der 54-Jährige. Er sprach u.a. von zu seinem Nachteil gefälschten Urkunden. Stalking sei das also nicht gewesen, sondern vielmehr umgekehrt: "Er hat mich verfolgt, nicht ich ihn", meinte der Angeklagte und erklärte, dass der Politiker "seine" Plakate heruntergerissen habe.

Den Landesgerichtspräsidenten habe er u.a. öfter beim Einkaufsmarkt gesehen - wo dieser wohne, wisse jeder, meinte der Beschuldigte. Er räumte ein, Fotos jener Autos gemacht zu haben, die sein "Opfer" als Pkw-Lenker in alkoholisiertem Zustand beschädigt hätte. Die "Attacke" mit dem Sauschädel im April 2013 bestritt er aber: "Das bin ich nicht gewesen." Der Wildschweinkopf sei vielmehr von einer im Rahmen einer Protestaktion an seinem Fahrrad montierten Tafel verschwunden.

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