Pensionist wegen Posting gegen Flüchtlinge verurteilt

Pensionist wegen Posting gegen Flüchtlinge verurteilt
In Mauthausen sei noch Platz, man könne Steuergeld sparen, schrieb der Angeklagte.

Wegen Facebook-Postings im Zuge des Flüchtlingszustroms im September 2015 ist ein Pensionist am Freitag am Landesgericht Krems zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Vorwurf hatte auf Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung, nämlich zumindest einer vorsätzlich schweren Körperverletzung, gelautet.

Der Angeklagte hatte einen Artikel - laut der Richterin auf der FPÖ-Seite - mit dem Titel "Nächste Flüchtlingswelle: 200.000 sind am Weg nach Österreich" deftig kommentiert, und zwar (in fehlerhafter Rechtschreibung) mit "Und gleich erschießen oder zurück außer die Kinder denen gehört Schutz". Wenige Minuten später legte der 65-Jährige damals nach: "In Mauthausen ist noch Platz frei. Da könnte man das Steuergeld sparen".

Zuerst geleugnet

Er habe gemeint, dort wären Frauen und Kinder geschützt, während die Zeltlager für Flüchtlinge unmenschlich seien, versuchte sich der Mann herauszureden. Wer das falsch verstehe, tue ihm leid, sagte er aufgebracht. Auf die Frage, was er mit "gleich erschießen" gemeint habe, antwortete er ebenso vage. Gegenüber der Polizei hatte er überhaupt geleugnet, Derartiges gepostet zu haben.

Er sei nie gewaltbereit gewesen, habe sich das damals "nur angeschaut" und sich "sofort distanziert", entgegnete er der Richterin auf deren Erinnerung an seine Vergangenheit. Demnach war er in den 1980er-Jahren in der rechten Szene um Gottfried Küssel bei Wehrsportveranstaltungen dabei gewesen.

Noch nicht rechtskräftig

Die Richterin glaubte dem Beschuldigten nicht, dass seine Bemerkung zum einstigen NS-Konzentrationslager in Mauthausen harmlos gemeint gewesen war. Milderungsgrund sah sie ebenfalls keinen. Der 65-Jährige nahm die Strafe - 360 Tagessätze a vier Euro oder im Fall der Nichteinbringung des Geldes 180 Tage Haft - an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Verhetzung war nur deshalb nicht angeklagt, weil die Tat im September 2015 begangen wurde. Aufgrund der jüngsten Strafrechtsreform ist 2016 die Strafbarkeit hetzerischer Tathandlungen verschärft bzw. um Flüchtlinge und Ausländer erweitert worden.

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