Pensionist erstach Ehefrau: 18 Jahre Haft

Den Grund für seine Tat weiß der Angeklagte Stefan S. bis heute nicht
65-jähriger Weinviertler muss hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich bekenne mich im Sinne der Anklage schuldig, aber ich habe meine Frau geliebt." Mit diesen Worten rechtfertigte sich der Angeklagte Stefan S. am Freitag am Beginn der Gerichtsverhandlung. Der Pensionist hatte sich wegen Mordes am Landesgericht Korneuburg zu verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll der 65-Jährige seine Ehefrau im Februar im gemeinsamen Haus in Hollabrunn durch mehrere Messerstiche getötet haben. Die Verteidigung plädierte auf Mord im Affekt. Erfolglos. Die zehn Geschworenen folgten einstimmig der Anklage. Für die nächsten 18 Jahre muss S. nun hinter Gitter, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der täglichen Pflege des dementen Vaters, der seit vier Jahren im Haus wohnte, eskalierte am 21. Februar plötzlich ein Streit. Der Beschuldigte hatte, den eigenen Angaben zufolge, Rot gesehen und stach insgesamt zwölf Mal auf seine Ehefrau ein. "Als sie dann auf dem Boden lag wusste ich, dass sie tot war", sagt er. Nach der Tat soll er im Haus eine Kerze angezündet und im Keller das Gas aufgedreht haben. Nur durch Unvermögen, wie es Richter Manfred Hohenecker bezeichnete, konnte eine Katastrophe verhindert werden. Denn zu diesem Zeitpunkt waren auch der Vater sowie die zweijährige Enkelin im Haus. Daraufhin flüchtete der Angeklagte in das alte Wohnhaus seines Vaters nach Tulln. Ein Selbstmordversuch mit mehreren Ampullen Insulin sowie aufgeschnittenen Armen schlug fehl.

Auf Grund des strukturierten Handelns nach der Tat bescheinigte der psychiatrische Gutachter dem 65-Jährige die Zurechnungsfähigkeit. Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug ist deshalb nicht notwendig.

Mordversuch

Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat zwar die Anzeige wegen des versuchten Mordes am Vater sowie an der Enkelin fallen gelassen. Die Sachwalterin des pflegebedürftigen Mannes gab sich damit aber nicht zufrieden und brachte einen Fortsetzungsantrag ein. Die Staatsanwaltschaft muss nun somit erneut prüfen.

Kommentare