Patient soll mit Öffis zur Therapie fahren

Leopold Haas ist nach der Absage verärgert und frustriert
Gebietskrankenkasse lehnt Krankentransport ab: Der Patient sei gehfähig.

Eine Woche lang musste Leopold Haas, wegen Wirbelsäulen-, Schulter- und Handschmerzen, Anfang Juli stationär im Krankenhaus Mistelbach verbringen. Währenddessen hatte er mit Therapieeinheiten begonnen. Vergangene Woche wurde er nun entlassen, zehn Einheiten wurden ihm jedoch noch verschrieben.

Von seinem Heimatort, Angern/March, muss er nun zwei Mal pro Woche nach Mistelbach pendeln. "Autofahren ist für mich aber unmöglich", erklärt Haas. Deshalb bleibe ihm nur die Möglichkeit eines Krankentransports. Sein Hausarzt hat ihm deshalb eine Anweisung für Transportkosten ausgestellt. Der Antrag wurde an die Gebietskrankenkasse (NÖGKK) weitergeleitet. Doch anstatt der erhofften Bewilligung erhielt Haas eine Absage. Begründung: Eine Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel sei zumutbar. Zudem hätte der Arzt die Anweisung gar nicht ausstellen dürfen.

Seitens der NÖGKK rechtfertigt man sich mit der Gehfähigkeit des Betroffenen. Das Vorliegen einer Gehunfähigkeit ist unabdingbare Voraussetzung für den Ersatz von Transportkosten, teilt die NÖGKK in einer Stellungnahme mit. Und ein Patient ist erst gehunfähig erkrankt, wenn er kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit einer Begleitperson benützen kann.

Dreifache Fahrzeit

Für Haas würde dies jedoch eine anstrengende Reise bedeuten. Anstatt mit dem Auto eine halbe Stunde ins Krankenhaus zu pendeln, muss er mit dem Zug von Angern zuerst nach Wien fahren, dort Richtung Mistelbach umsteigen und am Bahnhof entweder ein Taxi oder den Bus ins Spital nehmen. Aus einer halben Stunde Fahrzeit auf der Straße werden dadurch rund eineinhalb Stunden.

Ein Umstand, den Haas nicht auf sich nehmen kann und will. "Das kostet ja auch etwas", klagt er und fügt hinzu: "Ich mache das alles ja nicht zum Spaß."

Die erste Therapieeinheit am Montag ließ Haas bereits verfallen. Ob er die Behandlung überhaupt in Anspruch nehmen kann, ist offen. Denn zuvor muss er sich erst eine andere Fahrgelegenheit organisieren.

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